Ausgehobene Baugrube für Hausbau mit Plane bedeckt

Die Risiken beim Ausheben einer Baugrube

Von Thomas Müller Am 16. Mai 2018

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Wer den Vertrag zum Bau eines Hauses unterschrieben hat, wird sich als erstes die Frage stellen: Wann geht es los? Verzichten Sie auf einen Keller, ist die Bodenplatte schnell gegossen. Wollen Sie einen Keller haben, muss zunächst erst mal die Baugrube ausgehoben werden. Das geht durchaus mit Hilfe von Freunden oder Bekannten in Eigenleistung. Die teurere Alternative ist das professionelle Ausbaggern.

Egal ob Sie die Baugrube privat ausheben oder sich professionelle Hilfe holen, in jedem Fall müssen Sie die Vorgaben der Arbeitssicherheit einhalten. Denn wenn durch eine fehlerhafte Absicherung ein Unfall passiert, wird die Bauherren-Haftpflichtversicherung zunächst einmal an den Auftraggeber - also an Sie als Käufer des Hauses – herantreten.

Selbst wenn Sie das Ausheben der Baugrube in die Hände eines Tiefbauunternehmens gelegt haben. Trotz einer schriftlichen Bescheinigung, dass das Tiefbauunternehmen für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen hat, werden Sie als Hauskäufer nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht befreit. Sie müssen zumindest kontrollieren, dass alles in Ordnung ist.

Was muss bei der Baugrubenabsicherung beachtet werden?

1. Baugrubenwände stützen

Bei der Baugrubenabsicherung muss erstens darauf geachtet werden, dass die Baugrubenwände nicht in sich zusammenfallen. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass spielende Kinder oder befreundete Helfer unter den herabstürzenden Erdmassen verschüttet wurden.

Die Standsicherheit der Grubenwand hängt von verschiedenen Faktoren wie Böschungswinkel oder Bodenart ab. Auch starke Erschütterungen durch Verkehr oder Rammarbeiten sowie eintretendes Grundwasser können eine Baugrube zum Einstürzen bringen.

2. Baugrube umzäunen

Zweitens ist bei der Absicherung der Baugrube darauf zu achten, dass niemand in sie hinein fällt. Da sorgt zunächst ein Bauzaun dafür, dass keine Unbefugten die Baustelle betreten. Bauzäune sind entweder aus Drahtgitter oder Holz erhältlich und haben zudem Sockelfüße aus Beton oder Kunststoff. Bei einer Höhe von zwei Metern ist solch ein Drahtmodul in der Regel 3,50 Meter breit. Es müssen also mehrere Zaun-Elemente nebeneinander angeordnet und mit Draht verdrillt oder mit Spezialklammern aneinander geschraubt werden.

Warnschilder

Jeder Bauzaun sollte zusätzlich mit Warnschildern versehen werden. Allerdings nimmt das Schild „Vorsicht Baustelle! Eltern haften für ihre Kinder“ den Bauherren nicht aus der Haftung, sollte dieser bei der Sicherung der Baustelle geschlampt haben.

Wann braucht man eine Absturzsicherung beim Hausbau?

Ist eine Baugrube tiefer als zwei Meter und besitzt einen Böschungswinkel, der größer als 60 Grad ist, muss zwingend eine Absturzsicherung vorgenommen werden.

Diese Absturzsicherung muss in einem Abstand von mindestens zwei Metern von der Baugrube aufgestellt werden. Es kann sich dabei um den oben genannten Bauzaun oder um einen dreiteiligen Seitenschutz handeln.

Eine Baugrube für das Haus selbst ausheben

Beim Ausheben der Baugrube in Eigenleistung muss der Hauskäufer Folgendes beachten:

  • Arbeitsraum in der Baugrube (Bereich zwischen zukünftigem Gebäude und Baugrubenwand) muss mindestens 50 cm breit sein.
  • Oberhalb der Baugrube muss ein mindestens 60 cm breiter Schutzstreifen freigehalten werden.
  • Senkrechte Gräben ohne Verbau dürfen nur bis zu einer Tiefe von 1,25 m ausgehoben werden.
    Und das auch nur, wenn die Neigung des Geländes
    • bei nicht bindigen Böden kleiner als 1:10 ist
    • bei bindigen Böden kleiner als 1:2 ist

Wie verhält es sich mit dem Böschungswinkel?

Bei geböschten Baugruben hängt der Böschungswinkel von der Bodenart und den örtlichen Verhältnissen ab.

  • Bei nicht bindigen Böden (Mutterboden oder sandiger bzw. kieshaltiger Boden) darf der Böschungswinkel 45 Grad nicht überschreiten.
  • Bei bindigen Böden (Schluff, Ton oder Feinstkorn) darf der Böschungswinkel max. 60 Grad betragen.
  • Bei felsigem Boden ist ein Böschungswinkel der Baugrube von max. 80 Grad erlaubt.

Da können Sie als zukünftiger Eigenheimbesitzer schon ins Schwitzen kommen, wenn Sie alles korrekt machen wollen, denn die Beurteilung, ob ein bindiger oder ein nicht bindiger Boden vorliegt, wird dem Laien unter Umständen schwer fallen.

Bodenarten und deren Beschaffenheit im Überblick

Hilfe vom Hausanbieter

Weitgehend von solchen Problemen beim Hausbau befreit, bleiben Sie, wenn Ihr Haushersteller alle Arbeiten von der Baugrube bis zur Dacheindeckung übernimmt. Doch auch hier gilt, dass der Bauherr Kontrollpflichten hat, über die Anwälte dann seitenlange Ausführungen machen können, wenn doch ein Unfall passiert.

Bringen Sie frühzeitig in Erfahrung, ob Ihr gewünschter Baupartner, die Arbeiten übernimmt.

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