Bauarbeiter auf der Baustelle

Private Helfer am Bau - wer haftet?

Von Thomas Müller Am 16. Februar 2018

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Viele Häuslebauer nehmen den Bau ihres Eigenheims durch Eigenleistung selbst in die Hand. Nach Feierabend und am Wochenende wird auf der Baustelle gehämmert, gesägt und gemauert, was immer nur geht. Dabei werden die Verwandtschaft, Freunde, Bekannte und Nachbarn mit eingebunden.

Oft wissen die Bauherren jedoch nicht, dass sie ihre Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft (kurz: BG Bau), der gesetzlichen Unfallversicherung, anmelden müssen. Die Anmeldung muss unabhängig davon erfolgen, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten.

Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau)

Bauherren, die einen Teil der Bauarbeiten gemeinsam mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn ausführen, müssen ein besonderes Haftungsrisiko beachten. Zu beachten ist dabei, dass Sie rechtlich sogar zum Unternehmer werden und auch alle Unfallverhütungsvorschriften für Sie gelten.

Die Hilfskräfte sollten, unabhängig davon, ob sie für ihre Arbeit ein Entgelt erhalten, innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft Bau angemeldet werden. Dabei ist es auch egal, ob ein Helfer nur einmalig aushilft. Alle müssen bei der BG Bau angemeldet werden, damit sie gegen Unfall versichert sind.

Sollten Sie als Bauherr die Anmeldung versäumen, sind Ihre Helfer dennoch gesetzlich versichert. Allerdings müssen Sie dann bei einem Versicherungsfall mit vollen Regressansprüchen und Bußgeldern bis zu 10.000 Euro durch die Berufsgenossenschaft rechnen. Wer als einziges nicht gemeldet werden muss, sind Sie selbst und Ihr Lebens- oder Ehepartner. Hier reicht eine einfache Unfallversicherung.

Einen Nachweis immer parat haben

Das Risiko erwischt zu werden, ist recht groß, da die Anmeldung vom zuständigen Bauamt an die Versicherer weitergeleitet wird. Zusätzlichen sollten Sie zu jederzeit in der Lage sein, einen Nachweis zu Ihren privaten Helfern erbringen zu können. Dieser sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Vor- und Nachnamen der helfenden Personen
  • Zahl der geleisteten Arbeitsstunden
  • Art der Arbeiten
  • ggf. Summe des gezahlten Entgelts

Der Bauherr haftet

Sie haften weiterhin für die Schäden, die Ihre freiwilligen Laienhelfer anrichten. Wird eine Wasserleitung angebohrt, werden Sie persönlich zur Kasse gebeten. Auch entstandene Mängel am Haus durch die privaten Helfer, müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die ein Helfer einem Dritten zufügt, wenn zum Beispiel ein Backstein auf einem fremden parkenden Auto landet. Bei kleineren Bauvorhaben können solche Schäden durch die Privathaftpflicht mit abgedeckt sein, hier lohnt ein Blick in die Versicherungspolice.

Versicherung bei der Berufsgenossenschaft

Wer bei der Bauberufsgenossenschaft gemeldet ist, muss sich auch an die geltenden Unfallverhütungsvorschriften halten. Der Bauherr und/oder Bauherrin und dessen Helfer müssen angemessene Schutzkleidung tragen, Maschinen und Geräte müssen sicher bedient sowie Absturzsicherungen und Gerüste angebracht werden.

Gefahrenstoffe und Maschinen

Sie als Bauherr müssen sich und Ihre Helfer über die Gefahrenstoffe informieren, die auf der Baustelle verwendet werden. Nicht jeder darf mit Gefahrenstoffen umgehen. So dürfen beispielsweise Jugendliche und schwangere bzw. stillende Frauen nicht mit Gefahrenstoffen arbeiten.

Maschinen und Geräte müssen von allen Helfern sicher bedient werden. Dazu zählt beispielsweise

  • Kreissäge auf festem und ebenem Untergrund aufstellen
  • Schutzbrille aufsetzen beim Arbeiten mit Handtrennschleifer oder Handkettensäge
  • Motor der Säge ausschalten, bevor sie abgelegt wird
  • Nie mit der Schienenspitze sägen, wegen der Rückschlaggefahr
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen generell nicht mit Kreissägen und Trennschleifern arbeiten
  • Bei Mischmaschinen darf das Schutzblech am Keilriemen nicht entfernt werden und elektrisch betriebene Mischmaschinen müssen über einen Schutzschalter betrieben werden, die beispielsweise im Baustromverteiler enthalten sind

Absturzsicherungen

Auch für Absturzsicherungen sind Sie als Bauherr verantwortlich. Damit niemand abstürzen kann, müssen Sicherungen eingebaut werden:

  • An Treppen und Wandöffnungen ab 1,0 m Höhe
  • An allen anderen Arbeitsplätzen ab 2,0 m Höhe
  • Bei Dacharbeiten ab 3,0 m Höhe

Meist werden Absturzsicherungen aus Holzbrettern hergestellt. Die Höhe des Schutzes muss mindestens 1 m betragen und aus mindestens drei Teilen bestehen:

  1. Geländerholm
  2. Zwischenholm
  3. Bordbrett

Bei Treppen reicht als Absturzsicherung ein Geländer aus Geländerholm und Zwischenholm aus. Die Bretter müssen eine Stärke von 3 cm besitzen. Auch Bodenöffnungen müssen gesichert, das heißt, verschlossen werden. Die Abdeckung muss stabil sein und darf sich nicht verschieben.

Bei Dachneigungen über 20 Grad und Traufhöhen über 3 m sind zusätzlich Dachfanggerüste erforderlich. Die Fangwand muss 80 cm über die Traufe hinausreichen. Der Abstand zwischen Brettern oder die Maschenweite von Netzen darf höchstens 10 cm betragen und der Gerüstbelag darf höchstens 1,5 m unterhalb der Traufe liegen.

Arbeitsgerüste und Leitern

Bei manchen Arbeiten ist ein Arbeitsgerüst notwendig. Dies sollte von einem Gerüstfachmann aufgestellt werden. Liegt der Gerüstbelag mehr als zwei Meter über dem Boden, ist ein dreiteiliger Seitenschutz als Absturzsicherung erforderlich. Die Gerüste müssen verankert und verstrebt sein und dürfen einen Abstand von maximal 30 cm von der Wand haben. Aufgestellt werden dürfen Gerüste nur auf festem und ebenem Boden. Der Gerüstbelag muss dicht verlegt sein, darf weder ausweichen und wippen und darf nicht beschädigt sein.

Auch einige Leiterregeln müssen beachtet werden. Anlegeleitern dürfen grundsätzlich nicht als Arbeitsplätze verwendet werden. Eine Ausnahme ist, wenn die Arbeitsdauer nicht mehr als 2 Stunden beträgt oder der Standplatz nicht höher als 7 m ist.

Fazit

Sie sollten auf keinen Fall das Haftungsrisiko für Ihre eingesetzten privaten Helfer unterschätzen. Der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung für Sie selbst ist ebenso dringend geraten wie die Anmeldung der Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft. Rechnen Sie hierbei mit einem Wert von mindestens 100 Euro, um den Versicherungsschutz der BG zu erhalten. Informieren Sie sich ausreichend vor Baubeginn über die nötigen Versicherungen für Ihr Bauvorhaben.

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