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Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl: Berechnung und Nutzen

Von Clara Flemming Am 17. August 2021

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Vor dem eigentlichen Hausbau stehen Sie in Deutschland vor einigen bürokratischen Herausforderungen. Der Bebauungsplan, die Geschossflächen- und Grundflächenzahl sind nur drei der Begriffe, die Ihnen auf dem Weg zum Traumhaus begegnen werden. Damit die Hausgröße und die Wohnfläche am Ende zu Ihren Ansprüchen passen, sollten Sie die Berechnungen bereits vor dem Grundstückskauf vornehmen. Denn wie groß Ihr Haus laut kommunalem Bebauungsplan sein darf, können Sie als Bauherr nicht selbst entscheiden. Gleiches gilt auch für Nebenbauten, die zwar mit einem anderen Wert berechnet, aber die dennoch in die Gesamtbebauungsfläche Ihres Grundstücks eingerechnet werden.

Damit Ihr Baugrundstück zum geplanten Traumhaus passt, sollten Sie die Auswahl nicht nur nach der Größe und der Lage treffen. Entscheidend ist die bebaubare Fläche, auf der Sie Ihr Haus und alle Nebenbauanlagen errichten möchten. Hier erfahren Sie, wie Sie die Geschossflächenzahl berechnen und worauf Sie bei der Grundflächenzahlberechnung achten sollten. Die GRZ und GFZ Berechnung spielt bei Bungalows und mehrgeschossigen Häusern eine gleichermaßen wichtige Rolle.

Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?

Die Geschossfläche ist eine wichtige Kennzahl für Ihre Bauberechnungen. Denn sie gibt vor, wie viele Quadratmeter Wohnfläche auf Ihrem Grundstück errichtet werden dürfen. Explizit gibt die Geschossflächenzahl vor, wie viele Quadratmeter je Geschossfläche im Kontext zu Ihrem Grundstück bebaut werden dürfen. Sie dürfen nur einen gewissen prozentualen Anteil des Grundstücks als Wohnfläche bebauen.

Entgegen der weit verbreiteten These, dass diese Kennzahl eine Aussage zur Menge der erlaubten Stockwerke gibt, trifft sie darüber keine Aussage. Die GFZ Berechnung dient dazu, die Gesamtfläche auf die einzelnen Geschosse aufzuteilen und zum Ergebnis zu führen, wie viel Platz jeder Hausebene außerhalb des Kellers und des Dachgeschosses zusteht.

Was ist der Unterschied zur Grundflächenzahl (GRZ)?

Auf den ersten Blick erscheinen die Angaben der GRZ und GFZ identisch. Doch das sind sie nicht. Denn die Grundflächenzahlberechnung bezieht sich auf die gesamte Bebauungsfläche Ihres Grundstücks. Die jeweiligen Werte sind in der Baunutzungsverordnung zu finden und sind verbindliche Kennzahlen, nach denen Sie Ihren Hausbau ausrichten müssen. Die Grundflächenzahl bestimmt die Bebauungsdichte in einem Gebiet und ist ein entscheidender Faktor für die Wertbestimmung von Grundstücken.

Während sich die Berechnung der Geschossfläche auf die Wohnflächen bezieht, zählen beim Grundflächenwert auch Nebengebäude ohne direkte Anbindung ans Hauptgebäude. Bei Nebenanlagen kann die GRZ um bis zu 50 Prozent überschritten werden, während eine Überschreitung bei der Geschossflächenzahl ausgeschlossen ist.

Wie berechnet sich die Geschossflächenzahl?

Um die Geschossflächenzahl zu berechnen, muss Ihnen die Anzahl der erlaubten Stockwerke bekannt sein. Die zulässige Gesamtgeschossfläche ergibt sich aus der Multiplikation der Grundstücksgröße und der Geschossflächenziffer.

Wenn die Zahl in Ihrem Baugebiet bei 0,7 liegt heißt das, dass Sie bei einem 600 m² großen Grundstück eine Gesamtfläche von 420 m² bebauen dürfen. Bauen Sie ein zweigeschossiges Haus, ist die Aufteilung der Gesamtgeschossfläche auf zwei Ebenen mit jeweils 210 m² möglich.

Rückwärtsrechnung

Um Ihre Berechnungen zu überprüfen, rechnen Sie rückwärts und teilen die m² der Geschossfläche durch die m² der Grundstücksfläche. Sie sollten jetzt in der GFZ Berechnung auf den Geschossflächenwert auf dem Bebauungsplan kommen.

In diesem Beispiel würde die Rückwärtsrechnung wie folgt aussehen:

420 m² / 600 m² = 0,7

Wie berechnet sich die Grundflächenzahl?

Für die GRZ und GFZ Berechnung benötigen Sie jeweils die Grundstücksgröße und die laut Bebauungsplan maximal bebaubare Fläche. Wenn Sie ein Grundstück mit 900 m² Fläche kaufen und in der GFZ Berechnung auf den Wert 0,6 gekommen sind, darf die Grundfläche Ihres Hauses 540 m² betragen.

Generell unterteilt sich die GRZ in zwei Werte.

  1. GRZ I: berechnet die Grundfläche des Wohnhauses und seine Zugänge
  2. GRZ II: berechnet Nebengebäude und unterirdische Anlagen sowie Zufahrten und Wege. Diese beträgt die Hälfte des GRZ I Wertes, wodurch die Nebenbebauung auf Ihrem Grundstück mehr Raum einnehmen darf als das Wohnhaus.

Wenn Sie demnach bispielsweise einen Pool, eine Garagen oder ein Gartenhaus errichten möchten, gilt die GRZ II - das heißt, Sie halbieren die Grundflächenzahl 0,6 und erhalten einen Multiplikator von 0,3. Die Berechnungen sind komplex, da Sie nebenbei die Kappungsgrenze von 0,8 in der Gesamtbebauung einhalten und sich an beiden Werten - der GRZ und der GFZ - orientieren müssen.

Beim Bungalow ist GRZ = GFZ

Hinweis: Bauen Sie einen Bungalow, sind die beiden Werte identisch. Eine doppelte Berechnung ist daher nur notwendig, wenn Sie ein Haus mit zwei oder mehreren Geschossen bauen und die Gesamtfläche dementsprechend auf mehrere Vollgeschosse aufteilen.

Häufige Fragen zu GFZ und GRZ:

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