Haus in Eigenleistung mit privaten Helfern bauen

Richtig abgesichert - Versicherung bei Eigenleistung

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Eigenleistungen sind für Bauherren ein probates Mittel, um bei den Baukosten zu sparen. Die eigene Arbeitsleistung tritt hier an die Stelle der Arbeit von Bauhandwerkern und -unternehmen. Was vielfach nicht bewusst ist, Eigenleistungen sind mit Gefahren verbunden. Diese können gravierende Folgen haben. Neben einem guten Arbeitsschutz kommt es daher auf ausreichenden Versicherungsschutz an. Um die Versicherung bei Eigenleistungen soll es im Folgenden gehen.

Eigenleistungen beim Bau

In welchem Umfang Eigenleistungen zum Einsatz kommen, hängt wesentlich von der jeweiligen Ausbaustufe ab. Am größten ist der Eigenanteil beim Bausatz- oder Selbstbauhaus. Hier werden nur die Bauteile bzw. Baumaterialien zur Baustelle geliefert, für Auf- und Ausbau sind Sie als Bauherr selbst verantwortlich. Oft soll das in Eigenleistung geschehen.

Beim Ausbauhaus fällt nur der Innenausbau in die Zuständigkeit der Bauherrn. Aber selbst beim "schlüsselfertigen" Haus können Eigenleistungen gefragt sein. Dabei geht es meist um Finisharbeiten bis zur endgültigen Bezugsfertigkeit - zum Beispiel Maler- und Tapezierarbeiten, Boden- oder Fliesenverlegung.

Die Rechtslage bei Eigenleistungen

Als Bauherr sind Sie grundsätzlich gegenüber Dritten in der Haftung, wenn durch Gefahren auf Ihrer Baustelle Schäden verursacht werden. Andererseits haben Sie Haftungsansprüche gegenüber beauftragten Baufirmen und -handwerkern bei deren Fehlern, Mängeln und Pflichtverletzungen. Erbringen Sie Eigenleistungen am Bau, kann das Haftungsgefüge noch komplexer werden. Zum Beispiel dann, wenn Ihre Eigenleistung Voraussetzung für Folgeleistungen von Firmen ist.

Wenn Sie selbst schlampig arbeiten und nachfolgende Arbeiten dadurch ungenügend ausfallen oder verzögert werden, wer haftet dann gegenüber wem? Das kann im Einzelfall schwer zu beantworten sein. Oft werden solche Streitfragen vor Gericht ausgetragen. Als Bauherr sollten Sie sich bewusst sein, dass Eigenleistungen mit einem erhöhten Haftungsrisiko einhergehen - insbesondere wenn es sich um mehr als Endarbeiten handelt.

Bauhelfer - ein eigenes Thema

Typisch bei Eigenleistungen ist der Einsatz von Bauhelfern - oft sind das Freunde oder Verwandte, manchmal auch Nachbarn, Handwerker aus dem Bekanntenkreis, Kollegen usw.. So nützlich solche Freundschaftsdienste sind, sie werfen auch rechtliche Fragen auf - nicht nur hinsichtlich der Versicherung.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gefälligkeitsleistungen und echter Bauhilfe. Eine genaue gesetzliche Abgrenzung gibt es nicht. Eine Gefälligkeit wird in der Regel einmalig, kurzzeitig, unentgeltlich und in überschaubarem Rahmen erbracht, ein richtiger Bauhelfer arbeitet dagegen länger, häufiger und regelmäßiger mit und erhält dafür ggf. Aufwandsentschädigungen.

Ob gefällig oder hauptamtlich, als Bauherr haften Sie üblicherweise für Ihre Bauhelfer mit. Denn diese agieren in Ihrem Auftrag.

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Ist Rechtsschutz bei Eigenleistung notwendig?

Im Hinblick auf die Haftungsrisiken kann sich die Frage nach einem Rechtsschutz stellen. Dieser ist allerdings nicht nötig. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten und die rechtliche Abwehr von Haftungsansprüchen. Das Prozessrisiko ist damit bereits weitgehend abgedeckt.

Fazit

Auch wenn es einiges abzusichern gilt - die Versicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Eigenleistungen bleiben insgesamt verkraftbar. Sie machen nur einen kleinen Bruchteil der Baukosten insgesamt aus. Es gibt daher keinen Anlass, gerade an dieser Stelle zu sparen.

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