Zwei Bagger stehen auf einem leeren Grundstück

Grundstücke begradigen - das müssen Sie beachten

Von Clara Flemming Am 27. November 2018

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Viele Bauherren sind froh, wenn sie endlich ein passendes Grundstück erworben haben, um ihr Vorhaben zu verwirklichen. In vielen Fällen ist der Grund und Boden aber noch nicht "baufertig". Gerade bei abschüssigen Grundstücken oder in Hanglagen ist eine Begradigung erforderlich, um bauen zu können. Auch im Zusammenhang mit Terrassen- oder Gartenanlagen kann es notwendig werden, das Grundstück zu begradigen - im Fachjargon auch nivellieren genannt. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Grundstück einebnen wollen.

Wann sollte ein Grundstück begradigt werden?

Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll oder sogar geboten sein kann, ein Grundstück zu begradigen. Der wohl wichtigste ist, eine geeignete Fläche für ein solides Fundament zu schaffen. Nur auf einem geraden Fundament lässt sich ein Bauwerk errichten. Die Nivellierung ist in diesem Fall ein Muss. Viele Bauherren wünschen sich eine ebene Rasenfläche, auf der Kinder gut spielen können. Auch dafür kann eine Begradigung sinnvoll sein. Sie ist außerdem notwendig, wenn bestimmte Anlagen gewünscht sind: Terrassen, Swimmingpools, Grillplätze usw. benötigen ebenerdige Flächen als Grundlage. Das gilt auch für Garagen und Stellplätze.

Ob und in welchem Umfang eine Begradigung erforderlich ist, hängt immer von der jeweiligen Grundstücksbeschaffenheit ab.

Selbst bei Grundstücken, die nicht abschüssig sind, kann eine Nivellierung erforderlich sein - zum Beispiel wenn Erdhügel auf dem Grund vorhanden sind oder Gruben, die aufgefüllt werden müssen. Auch ebenerdige Grundstücke weisen sehr oft kleine Unebenheiten auf, die allerdings mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand planiert werden können - zum Beispiel, um eine ebene Rasenanlage zu schaffen.

Bei Hanggrundstücken muss in der Regel an der Bergseite ein Einschnitt in den Hang gemacht werden, um ein ebenerdiges Fundament zu ermöglichen, zur Talseite hin ist dagegen eine Auffüllung erforderlich. Der Neigungswinkel hat dabei Einfluss auf den Umfang der nötigen Erdarbeiten, natürlich auch die Grundfläche des geplanten Hauses und wie tief in den Hang hineingebaut werden soll. Die Qualität des Bodens - Tragfähigkeit, Stabilität, Wasserdurchlässigkeit - spielt bei den nötigen Erdarbeiten eine wichtige Rolle. Das gilt insbesondere, wenn es um eine stabile Fundamentfläche geht. Die Alternative zum in den Hang hineingegrabenen Haus ist das Haus auf Stelzen - eine relativ selten genutzte Option, die vor allem bei Steillagen gewählt wird.

Was ist im Vorfeld zu beachten?

Ein Grundstück einebnen sollte nicht einfach willkürlich gemacht werden, gerade bei größeren Erdarbeiten, denn es sind rechtliche Vorschriften zu beachten.

  1. § 909 BGB verbietet generell Grundstücksvertiefungen, die die Stabilität eines Nachbargrundstücks gefährden. Treten Schäden auf, können Schadensersatzforderungen drohen.
  2. Auch das Bauordnungsrecht ist zu beachten. Es geht von dem Prinzip aus, dass ein vorhandenes Grundstück möglichst nicht verändert werden sollte. Ausnahmen davon sind genehmigungspflichtig. In den Landesbauordnungen gelten vor diesem Hintergrund (umfangreichere) Aufschüttungen und Abgrabungen als bauliche Anlagen, für die eine Baugenehmigung benötigt wird.

Ein vorhandener Bebauungsplan setzt einer Grundstücksnivellierung unter Umständen ebenfalls Grenzen. Der Plan kann zum Beispiel die Höhenlage eines Grundstücks vorgeben, die nicht ohne weiteres angehoben oder vertieft werden darf. Eine Genehmigung ist selbstverständlich nicht für die Beseitigung kleinerer Unebenheiten auf dem Grundstück erforderlich. Doch sollte Sie im Zweifel die Zulässigkeit von Nivellierungsarbeiten im Vorfeld abgeklären. Ein Architekt, der mit dem Hausbau beauftragt ist, wird das in Bezug auf das Gebäude von sich aus tun.

Wie funktioniert eine Begradigung?

Vor dem Beginn der eigentlichen Arbeiten ist zunächst der Planierungsbedarf auszumachen. Dazu ist es bei abschüssigen Grundstücken notwendig, den Höhenunterschied festzustellen. Aus dem auszugleichenden Höhenunterschied und der betroffenen Fläche kann das zu bewegende Erdvolumen berechnet werden. Höhenmessungen können klassisch mit Hilfe von Stäben, Schnüren und Wasserwaage oder Lot erfolgen. Das gilt zum Beispiel bei der Planierung von Rasenflächen. Moderne Nivelliergeräte und Neigungslaser erlauben genaue Messungen, erfordern aber auch einigen Sachverstand. Größere Nivellierungen sollten ohnehin nur mit fachmännischer Hilfe durchgeführt werden bzw. sind so überhaupt nur realisierbar.

Kleine Unebenheiten lassen sich dagegen oft unkompliziert in Eigenregie und mit herkömmlichem Instrumentarium - Schaufel, Harke, Walze - beseitigen. Dabei geht es meist nur darum, bereits vorhandenes Erdreich neu zu verteilen, größere Erdbewegungen finden nicht statt.

Bei Arbeiten von etwas größerem Umfang tut eine Motorhacke gute Dienste, bei aufwendigeren Erdbewegungen sind Mini-Radlader zweckmäßig - zum Beispiel, um Erdhügel abzutragen. Beides lässt sich problemlos mieten. Wenn es um grundlegende Auffüllungen und Abtragungen geht, ist ein professionelles Erdbau-Unternehmen gefragt. Bei komplett neuen Gartenanlagen kann die Beauftragung eines Gartenbauers sinnvoll sein, der sich dann üblicherweise auch gleich um das Planieren kümmert.

Welche Lösungen gibt es bei abschüssigen Grundstücken noch?

Oft besitzen Grundstücke eine so starke Hanglage oder Abschüssigkeit, dass eine komplette Planierung der Grundstücksfläche nicht in Betracht kommt. Es muss dann zwar eine ebene Fläche für das Hausfundament hergestellt werden, für die übrige Grundstücksfläche sind aber andere Lösungen vorteilhafter. Dabei kann zum Beispiel mit Terrassierungen und Treppen gearbeitet werden, um Höhenunterschiede zu bewältigen. Dazu sind zwar auch Erdabtragungen und Auffüllungen erforderlich, die aber wesentlich weniger aufwändig ausfallen als bei einer kompletten Begradigung. Man kommt hier häufig mit Planierungen von Teilflächen aus.

Es ist nicht erforderlich, jede Grundstücksneigung zu beseitigen, eine sanft abfallende Gartenfläche hat auch ihren Reiz. Ein Terrassengarten benötigt Stützmauern, die das Erdreich vor dem Abrutschen bewahren. Dafür gibt es unterschiedliche Lösungen - es muss nicht zwangsläufig eine Betonmauer sein. L-Steine, Pflanzsteine oder Trockenmauern sind gute Alternativen dazu und oft sogar kostengünstiger. Ein terrassierter Garten kann optisch sehr ansprechend gestaltet werden, zum Beispiel mit abwechselnden Rasen- und Pflanzabschnitten. Steingartengewächse eignen sich dabei besonders gut. Ein kompetenter Gartenarchitekt weiß hier sicher einen Rat.

Wie viel kostet eine Grundstücksbegradigung?

Mit welchen Kosten Sie bei der Begradigung eines Grundstücks rechnen sollten, lässt sich pauschal kaum beantworten. Es kommt immer auf den Umfang des jeweiligen Vorhabens und den dafür nötigen Aufwand an.

  • Eine Begradigung in Eigenregie ist sicher die kostengünstigste Lösung, aber nur in begrenztem Umfang zu verwirklichen.
  • Für professionelle Erdaushubarbeiten fallen oft Kosten in einer Größenordnung von 25 bis 50 Euro pro Kubikmeter an. Die Bodenqualität beeinflusst dabei den Preis erheblich. Bodenauffüllung und Planierung werden extra berechnet, ebenso die Erdabfuhr und Erdentsorgung.
  • Bei einem großen Grundstück kommen schnell einige tausend Euro zusammen.
  • Bei Gartenbauarbeiten fallen bei Fremdvergabe oft Kosten zwischen 40 und 100 Euro pro qm (inkl. Bepflanzung) an. Sofern eine Planierung für die Gartenanlage erforderlich ist, ist dies Teil des Angebots.

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