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Grundstück teilerschlossen und vollerschlossen

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Was bedeutet voll erschlossen?

Ist ein Grundstück vollerschlossen, können Sie nach dem Kauf und der Erteilung der Baugenehmigung sofort mit dem Hausbau starten. Die Vollerschließung bedeutet, dass das betreffende Grundstück ans Verkehrsnetz angebunden und mit allen Leitungen - Strom, Wasser und Abwasser sowie Gas oder Fernwärme ausgestattet ist. Die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen führen bis auf das Grundstück, sodass der Bau beginnen und der Anschluss ans Versorgungsnetz ohne weitere Erschließungen erfolgen kann. Viele Bauherren stehen vor der Frage, ob die Telekommunikation und Internet ebenfalls zur Vollerschließung gehören. Das ist nicht der Fall, denn auch wenn weitere Erschließungskosten auf Sie zukommen, wird das Grundstück als vollerschlossen eingestuft und kann dementsprechend bebaut werden.

Was bedeutet teil erschlossen?

Lohnt es sich, ein teilerschlossenes Grundstück zu kaufen oder würden die Voll Erschließungskosten Ihr Budget sprengen? Das kommt ganz darauf an, inwieweit das jeweilige Grundstück teilerschlossen wurde. Sind einige Versorgungsleitungen vorhanden, kann das Grundstück bereits mit dem Vermerk "teil erschlossen" verkauft werden. Gleiches gilt auch, wenn zum Beispiel die Anbindung ans Straßennetz vorhanden, aber noch kein Trink- und Abwasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden ist. Selbst wenn weder Strom-, noch Wasser- und Gas- oder Fernwärmeleitungen verlegt wurden, ist ein über eine befestigte Straße erreichbares Grundstück teilerschlossen. Um sich in diesem Bereich in den Kosten nicht zu verrechnen, sollten Sie die Gebühren für die Erschließung genau berechnen und den Kauf abwägen.

Was muss bei teil erschlossenen Grundstücken beachtet werden?

Wie bereits angesprochen, zieht ein teilerschlossenes Grundstück einige Zusatzkosten nach sich. Prinzipiell gilt: Je weniger Leitungen verlegt sind, desto höher sind die Erschließungskosten. Da der Kaufpreis für ein teilerschlossenes Grundstück über Rohbauland liegt, sollten Sie akribisch vergleichen und in Erfahrung bringen, für welchen Preis Sie im favorisierten Baugebiet ein unerschlossenes Grundstück erwerben können. Lassen Sie sich bei teilerschlossenen Grundstücken konkret mitteilen, welche Leitungen vorhanden sind und wie weit sie auf diesem Grundstück verlegt wurden. Die Erschließungskosten sind in diesem Fall ein wichtiger Bestandteil der Bauplanung und der Baufinanzierung. Ist zum Beispiel lediglich die Abwasserleitung vorhanden, müssen Sie das Grundstück für Trinkwasser, Strom und Heizung sowie für Telekommunikation und TV auf eigene Kosten erschließen lassen.

Was muss getan werden, um Grundstück zu erschließen?

In Deutschland dürfen Sie ein Grundstück nur bebauen, wenn es vollerschlossen und an alle Versorgungsleitungen angebunden ist. Ehe Sie sich mit den Kosten und dem Ablauf der Erschließung beschäftigen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob das von Ihnen gewünschte Grundstück als Baugrundstück in Frage kommt. Nicht erschließbare Grundstücke können lediglich als Acker- oder Bauerwartungsland gekauft werden. Um Rohbauland zu erschließen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde. In diesem Fall sind Wartezeiten von bis zu 6 Monaten üblich. Die eigentliche Erschließung beginnt nach Zustellung des positiven Bescheides, dass Ihr Grundstück vollerschlossen wird und dass die Bebaubarkeit gesichert ist. Zu diesem Zeitpunkt liegt noch keine Leitung, da die beauftragten Versorger erst nach der Erschließungsbewilligung der Gemeinde mit der eigentlichen Arbeit beginnen.

Wie weit muss ein Grundstück erschlossen sein, um bebaubar zu sein?

Die Bebauung erfordert die Vollerschließung des Grundstücks. Ein teilerschlossenes Grundstück können Sie als Bauland kaufen, doch muss es vor dem ersten "Spatenstich" vollerschlossen werden. Neben der gesetzlichen Vorgabe ist diese Vorgehensweise bautechnisch logisch. Vor dem Guss der Bodenplatte oder dem Aushub der Baugrube müssen alle Versorgungsleitungen auf Ihrem Grundstück anliegen. Dann benötigen Sie einen Bebauungsplan, um Ihr Vorhaben zu starten und den Hausbau auf Ihrem vollerschlossenen Grundstück zu beginnen. Notwendige Erschließungen vor Baubeginn beziehen sich auf die Anbindung ans Straßennetz, auf anliegende Leitungen für Trink- und Abwasser sowie auf anliegende Stromleitungen. Ein Gas- oder Fernwärmeanschluss kann, muss aber nicht vorhanden sein. Unerheblich sind Telefon- und TV-Anschlüsse, da diese keinen Einfluss auf die Bebaubarkeit nehmen und keine Bedingung sind, um ein Grundstück als vollerschlossen zu verkaufen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema erschlossene Grundstücke
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