Die Bauerlaubnis ist ein behördliches Dokument, das beim Hausbau essentiell ist. Auch An- und Umbauten, die Errichtung von Carports und Garagen oder der Bau einer größeren Terrasse mit Überdachung sind genehmigungspflichtig. Zuständig ist die kommunale Baubehörde, bei der Ihr Antrag VOR Baubeginn eingehen muss. Um die Genehmigung erteilt zu bekommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und das Grundstück erschlossen sein. Ein Blick in den Bebauungsplan lohnt sich, da man hieraus erschließen kann, ob das Eigenheim in der gewünschten Form und Größe genehmigt werden kann. Je nach Gemeindegröße und Arbeitsaufkommen kann die Erteilung der Genehmigung gerade bei größeren Bauvorhaben, wie der Errichtung eines Hauses, zwischen vier Wochen und drei Monaten in Anspruch nehmen.
Ab wann braucht man eine Baugenehmigung?
Wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt nicht zuletzt von der Größe des Bauvorhabens ab. Bei Terrassen oder Carports reicht oftmals die Bekanntgabe des Vorhabens, sofern der Bau die genehmigungsfreien Größen laut Bebauungsplan und Bauverordnung des Landes nicht übersteigt. Soll ein genehmigungspflichtiger Bau errichtet werden, muss die Genehmigung vor Baubeginn eingeholt werden. Ab wann braucht man also eine Baugenehmigung und welche Vorhaben können ohne den langwierigen Antragsprozess begonnen werden? Sollten Sie ein Haus bauen oder einen Umbau am Bestandsgebäude vornehmen, eine große Terrasse mit Überdachung oder ein Gartenhaus mit Aufenthaltsräumen und einer Toilette planen, ist die Einholung der behördlichen Genehmigung verpflichtend. Reichen Sie den Antrag erst nach Baubeginn ein, kann ein Baustopp oder gar die Aufforderung zum Abriss drohen.
Wie beantragt man eine Baugenehmigung? Wer reicht diese ein?
Das Auskunftsersuchen beim zuständigen Bauamt ist der erste Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Hier erhalten Sie einen Antrag, in dem Sie alle Angaben zum Bauvorhaben machen und dem die notwendigen Dokumente, die ein Architekt erstellt hat, beiliegen müssen. Nur vollständig eingereichte Anträge werden von der Baubehörde bearbeitet und führen dazu, dass die Genehmigung für Ihr Vorhaben erteilt wird. Die Einreichung übernehmen Sie als Bauherr. In Ausnahmefällen kann die Beantragung auch durch den Architekten erfolgen, wenn dieser die Baustellenkoordination und Überwachung vornimmt. Im Regelfall ist Ihre persönliche Vorsprache nötig und legt den Grundstein dafür, dass der vollständige, korrekt ausgefüllte Bauantrag genehmigt wird.
Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag?
Sie müssen eine Menge beachten und sollten keines der benötigten Dokumente vergessen. Füllen Sie den Bauantrag vollständig aus und legen einen Auszug der Liegenschaftskarte bei. Weiter werden ein Lage- und Flächenplan, eine korrekte Bauzeichnung Ihres Vorhabens (vom Architekten), die Baubeschreibung und technische Nachweise benötigt. Der Antrag muss alle Berechnungen zu bebauten und unbebauten Flächen enthalten, so dass das Bauamt eine Einsicht in Ihr Vorhaben - und zum Beispiel in den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück, hat. Die Bauzeichnungen müssen im Maßstab 1:100 erstellt und vollständig bemaßt sein. Fernab eines Architekten kann dieser Plan auch vom Bauunternehmer, den Sie im Full Service beauftragen, erstellt werden.
Hier die nötigen Unterlagen im Überblick:
- Bauantrag mit Liegenschaftskarte
- Lage- und Flächenplan
- Bauzeichnung (im Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung
Wann gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen bestätigen die Regel. In wie fern es in Ihrer Kommune eine Ausnahme im Bezug auf die verpflichtende Genehmigung für Bauvorhaben gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier haben die einzelnen Länder andere Vorschriften, sodass zum Beispiel eine 30 m² große Terrasse in einem Bundesland genehmigungspflichtig, im benachbarten Bundesland aber genehmigungsfrei ist. Gartenhäuser und Carports in den ortsüblichen Maßen sind im Regelfall genehmigungsfrei. Bei Vorbauten, Pools und Solaranlagen kommt es auf den Einzelfall an. Um einen kostspieligen Fauxpas zu umgehen, sollten Sie sich prinzipiell beim zuständigen Bauamt erkundigen und erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.
Was passiert, wenn ohne Genehmigung gebaut wird?
Hier kennen die zuständigen Ämter keine Gnade. Errichten Sie ein genehmigungspflichtiges Bauprojekt ohne erteilte Zustimmung in Schriftform, ist der Baustopp garantiert. Dieser kostet Geld und ist nicht die einzige Sanktion, mit der Sie in diesem Fall rechnen müssen. Das Bauamt kann einen Rückbau oder den Abriss anordnen und darauf verweisen, dass diese Bauform - die Sie begonnen haben, in Ihrer Region nicht erlaubt ist. Ab wann braucht man eine Baugenehmigung? Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man auch offensichtlich genehmigungsfreie Projekte nie ohne Rücksprache mit der Baubehörde starten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema:
- Die Gebäudeklassen und Baugrundkriterien in Österreich
- Wie kommt man an ein Musterhaus?
- Deutscher Wohnimmobilienmarkt stabil trotz Corona-Krise
- Küchenplanung - eine offene Küche stilvoll gestalten
- Hanfdämmung als natürliche Dämmalternative
- Bautechnik – so läuft das Haus „rund“
- Was ist ein Strohballenhaus?
- Recht, Gesetze & Verordnungen: Eine Übersicht für den Hausbau
- Fenstersturz und Türsturz: Nutzen, Materialien und Kosten
- Grenzbebauung - Wie viel Abstand zum Nachbarn ist nötig?