Hausbau Lexikon

Baubeschreibung

Unter Baubeschreibung ist mit der wichtigste Bestandteil eines Bauvertrages zu verstehen. In der Baubeschreibung ist rechtssicher formuliert, was der Bauträger als Leistungen zu erbringen hat, bevor er den fertigen Bau an den Bauherrn und Auftraggeber übergeben kann. Wenn er bestimmte Leistungen der Baubeschreibung nicht oder nur mangelhaft erbracht hat, wäre das in der Regel eine Pflichtverletzung, die er zu vertreten hat und die den Bauherrn zur Wahrnehmung bestimmter Rechte wie Recht auf Nacherfüllung oder mangelfreie Ausführung der Leistung oder sogar zu Rücktritt vom Bauvertrag berechtigen würde.

Die Baubeschreibung muss dabei vollständig sein. Vertraglich gilt als zwischen den Parteien nur das vereinbart, was teil der Baubeschreibung geworden ist und in dieser schriftlich fixiert ist. Auch die qualitative Ausführung der Arbeiten kann anhand der Baubeschreibung beurteilt werden, weil hier auch Angaben zur Qualität und Art der Leistung und der Materialien genau aufgeführt werden.

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