
Die Grundsteuer - Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Jedem Wohnungs- oder Hauseigentümer wird der Begriff Grundsteuer über den Weg laufen. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die aufGrundstücke in Eigentum erhoben wird. Wenn Sie ein Haus bauen, benötigen Sie zunächst ein geeignetes Bauland. Sobald Sie dieses gefunden haben und Ihnen das Grundstück gehört, sind Sie dazu verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen.
Wie sich diese berechnet und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Grundsteuern-Einnahme ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden in Deutschland. Grundsätzlich muss sie jeder Eigentümer eines Grundstückes zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist und ob es gewerblich oder privat genutzt wird.
Die Berechnung der Grundsteuern ist sehr komplex und unterscheidet sich in der Höhe von Kommune zu Kommune aufgrund unterschiedlicher Hebesätze. Weil die Grunddaten für die Erhebung der Grundsteuern sehr alte Daten aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost) sind, hat das Bundesverfassungsgericht eine Neufassung der Erhebung angemahnt.
Nicht verwechselt werden darf die jährlich zu zahlende Steuer mit der Grunderwerbsteuer, die nur einmalig beim Kauf eines Grundstückes anfällt und prozentual zum Kaufpreis ermittelt wird (mit einem Prozentsatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent). Diese Steuerart wird seit der Kaiserzeit erhoben und hat ihre Bedeutung als wichtige (an zweiter Stelle) Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland nie verloren.
Von ihrer Rechtsnatur her ist die Grundsteuer eine sogenannte Substanzsteuer, weil sie sich auf das besteuerbare Objekt bezieht. Jede Gemeinde hat das Recht, den Hebesatz individuell festzulegen. Dadurch haben die Gemeinden ein wichtiges Instrument zur Einnahmedeckung und können auch Ansiedlungen gezielt steuern. Die Einführung einer Kategorie C bei der Grundsteuer bis ca. 2025 ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, um den Wohnungsbau bei unbebauten Grundstücken, die als Bauland geeignet sind, zu fördern und der Spekulation entgegenzuwirken.
Die Finanzbehörden verwenden drei Faktoren, um die Steuer zu berechnen.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2019 muss der Gesetzgeber die Grundsteuern reformieren. Bis dato gibt es die Grundsteuern A und B.
Zusätzlich wird eine Kategorie C geschaffen, die es teurer macht, Grundstücke aus spekulativen Gründen nicht zu bebauen. Insgesamt werden die Sätze von 1935 / 64 auf den neuesten Stand gebracht und berücksichtigen unter anderen den aktuellen Bodenzins.