Wolken formen das Wort CO2

KfW Effizienzhaus 55 wird ab Februar 2022 nicht mehr gefördert

Von Clara Flemming Am 12. November 2021

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Für viele potenzielle Bauherren wird sich ab Februar 2022 einiges ändern. Wer das Effizienzhaus KfW 55 geplant hat, muss ab dem 1. Februar des kommenden Jahres auf eine staatliche Förderung verzichten. Die Bundesregierung begründet die Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) damit, dass nur noch besonders effiziente Bauvorhaben und Sanierungen subventioniert werden. Ist das KfW Effizienzhaus 55 nun keine gute Wahl mehr und warum wird die Förderung eingestellt? In diesem Artikel erfahren Sie, wo zukünftig Förderungen möglich sind und warum KfW 55 nicht mehr förderfähig ist.

Warum wird die Förderung für das Effizienzhaus 55 eingestellt?

Das KfW Effizienzhaus 55 ist auf dem neuesten Stand der Technik und hat sich bei Bauherren als beliebtestes Effizienzhaus etabliert. Hier möchte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nun den sprichwörtlichen Riegel vorschieben und begründet die Entscheidung damit, dass sich der Fokus mehr auf CO2-sparende Sanierungsprojekte als auf den Neubau legen sollte. Denn bei der KfW 55 Förderung blieben energetische Sanierungsprojekte außen vor. Gefördert wurde allein der energetische Neubau, den Bauherren mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW Bank und mit einem Zuschuss von bis zu 26.250 Euro vornehmen konnten.

Lag das Abwägungspotenzial zwischen Hauskauf und energetischer Sanierung sowie dem günstig finanzierbaren Neubau bei 50:50, entschied sich ein Großteil der Baufamilien für den einfachen Weg und baute neu. Im Bereich Gebäudesanierung auf ganzheitlicher Ebene besteht laut KfW enormer Nachholbedarf. Daher werden sich die Fördergelder nun explizit auf diesen Bereich lenken und dazu motivieren, Bestandsbauten auf den neuesten Stand zu bringen und die vorhandene Substanz nach hohen energetischen Vorgaben zu sanieren.

Bis wann kann man noch einen Antrag für die KfW 55 Förderung stellen?

Die Förderfähigkeit für Neubauten nach KfW 55 endet zum 01. Februar 2022. Das heißt, dass alle Anträge, die bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW eingehen, noch bearbeitet werden. Da das Datum des Eingangs zählt, sollte der Antrag unbedingt per Einschreiben versandt und nicht einfach in den konventionellen Briefkasten gesteckt werden. Wichtig ist auch, dass die erstellte Bestätigung des Experten für Energieeffizienz ebenfalls vor diesem Datum liegt.

Zu spät ankommende oder nicht vollständige Anträge finden ab Februar 2022 keine Berücksichtigung mehr. Daher sollten Sie am besten noch in diesem Jahr überlegen, ob Sie die bisherige KfW 55 Förderung für den Neubau in Anspruch nehmen möchten - oder ob Sie sich auf die neue Förderung für die energetische Sanierung konzentrieren. Wer bauen will, sollte zeitnah entscheiden und seine Chance auf die attraktiven Fördermittel und den zinsgünstigen Kredit nicht verstreichen lassen. Als Alternative zur Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienz­gebäude-Stufe 55 stehen Ihnen nach dem 31. Januar 2022 die bekannten KfW 40 Förderungen für das Effizienzhaus 40 EE, 40 NH und 40 Plus weiterhin zur Verfügung.

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