Hausbau Lexikon

Immission

Die Immission Definition erklärt, dass es sich hierbei um Auswirkungen handelt, die auf dem Ausstoß von Emissionen basieren. Durch die Bezeichnung Immission wird der komplette Rechtsbereich vom Bundesimmissionsschutzgesetz zusammengefasst. Als Immission werden bestimmte Erscheinungen bezeichnet, die auf die gesamte Umwelt sowie auf Sach-/Kulturgüter, die Atmosphäre und somit auch auf Menschen einwirken (Einwirkungen, lateinisch: immitto/immittere / hineinbringen).

Hierbei kann es sich unter anderem um:

  • Geräusche
  • Luftverschmutzungen
  • Wärme und Licht
  • Erschütterungen
  • Strahlungen und weitere Umwelteinwirkungen handeln.

Somit dient das Bundesimmissionsschutzgesetz dem umfassenden Schutz vor schädigenden Einwirkungen.

Bei Immissionen handelt es sich beispielsweise um Luftverunreinigungen, die im Absatz 4 (BImSchG) Immissionsschutzrecht gesondert legaldefiniert behandelt werden. Bei Lärmimmissionen geht es um Geräusche, die von Menschen als hörbare Schallschwingungen wahrgenommen und sich in dB (Dezibel) messen lassen. Die Regelung für exakte Grenzwerte finden Sie unter anderem in einer Verwaltungs-Vorschrift (BImSchG) für Geräusch-Immissionen sowie innerhalb der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Hierfür ist normalerweise die Bewertungskurve A maßgeblich, in der Lärmimmissionen in dB (A) dargestellt sind.

Bei Erschütterungen kann es sich unter anderem um nieder-frequentierte Schwingungen handeln, die von gewissen festen Körpern verursacht werden. Ursachen sind beispielsweise auch Erschütterungen, die von Baustellen sowie vom Straßen-/Schienenverkehr ausgehen.

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