
KfW-55 Förderung 2025 Comeback – Aber für wen?

Für viele Bauherren war das Jahr 2022 ernüchternd. Die KfW stellte den Standard 55 ein und wenn Sie in dem Jahr auf eine Förderung hofften, gingen Sie leer aus. Nun ist die Förderung zurück – und die finanziellen Mittel wurden von der Bundesregierung nochmals deutlich erhöht.
Ob Ihr Neubau oder Ersterwerb unter die Förderung fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, erklären wir Ihnen hier.
Nachdem für die Förderung des KfW-55 Standards zunächst nur 59 Millionen Euro vom Staat bereitgestellt wurden, wird diese Summe für 2026 nun um ein Vielfaches aufgestockt. Laut dem neuen Etat stehen 800 Millionen Euro ab dem 16. Dezember 2025 zur Verfügung. Allerdings gilt die Förderung nur für Bauprojekte, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, aber aufgrund von finanziellen Engpässen noch nicht umgesetzt wurden.
Welche Voraussetzungen müssen für die aktuelle KfW-55 Förderung erfüllt werden?
Das Wichtigste vorweg: Um von dem Förderprogramm zu profitieren, muss Ihr Bauprojekt bereits genehmigt worden sein. Für neue Bauanträge kann KfW 55 Förderung erst beantragt werden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt.
Aber Achtung für Neubauvorhaben: Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt und Liefer-, Leitungs- oder Kaufverträge dürfen aber erst ab dem 16. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Zudem dürfen die Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück ebenfalls erst ab diesem Stichtag beginnen.
Neben der vorab beantragten Baugenehmigung benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie ausschließlich erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung einsetzen. Dazu zählen beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage – der Einsatz von Öl oder Gas ist demnach nicht erlaubt. Ursprünglich war die Förderung unter der Bezeichnung Effizienzhaus 55 bekannt, was bedeutet, dass Ihr Neubau nur 55% Energie mit Blick auf die Mindestanforderungen nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) verbrauchen darf.
Die Zertifizierung durch einen qualifizierten Energieberater ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie den KfW 55 Zuschuss und somit die Förderung für Ihren Hausbau aktuell erhalten können. Durch die Förderung können Sie sich zudem darauf verlassen, dass Ihr Haus nicht nur den Standards entspricht, sondern durch die Förderfähigkeit auch wirklich energiesparend ist. Die Energieeffizienz des Neubaus oder des sanierten Objekts spielt eine essenzielle Rolle im Förderprogramm.
Baugenehmigung liegt vor
Förderantrag wird vor Baubeginn gestellt
Liefer-, Leitungs- oder Kaufverträge werden erst ab 16.12.2025 geschlossen
Baubeginn (erster Spatenstich) erfolgt erst ab 16.12.2025
KfW Standard 55 wird eingehalten
Wärmeerzeugung erfolgt ausschließlich aus erneuerbaren Energien
Wer kann die KfW 55 Förderung beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie Privatnutzer oder Kapitalanleger sind, das Förderprogramm kann von Ihnen beantragt und genutzt werden. Wichtig ist hierbei lediglich, dass Sie die geforderten Kriterien einhalten. Auch Hausverwaltungen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können die Fördermittel kassieren, wenn sich ihr Projekt nach den oben genannten Vorgaben richtet.
Besonders schnell sein, brauchen Sie nun nicht mehr, da die Fördersumme von den ursprünglich sehr begrenzten 59 Millionen Euro auf 800 Millionen hochgesetzt wurde. Dennoch ist die Summe begrenzt, also zögern Sie nicht, wenn Ihr Bauprojekt für die Förderung in Frage kommt.
Wie läuft der Antrag auf die Neubauförderung ab?
Ursprünglich ist die Antragsfrist bereits vor 2022 abgelaufen. Da das Förderprogramm neu aufgegriffen wurde, haben Sie allerdings die Chance, sich auch nachträglich dafür zu qualifizieren. Sie benötigen in jedem Fall eine bestehende Baugenehmigung, die von einem Energieberater abgenommen wurde.
Nun reichen Sie diesen mit einem Finanzierungsberater gemeinsam ein und warten vor Baubeginn auf die Zusage. Nachdem Ihr Neubau errichtet wurde, reicht der Energieberater alle Unterlagen zur Bestätigung nach Durchführung der Baumaßnahme ein und anschließend erhalten Sie Ihr Geld. Ehe Sie mit dem Bau oder Umbau beginnen, sollten Sie daher die Bewilligung für die Förderung abwarten.
Durch den Druck der Baubranche und die Forderungen zahlreicher Branchenverbände hat die Bundesregierung mehr Geld für Bauherr:innen im Bundeshaushalt eingeräumt. Das heißt konkret: Sie können Ihr auf Eis gelegtes Bauprojekt nun endlich in die Tat umsetzen.
Die Wiederaufnahme der KfW 55 Förderung für den Neubau und die Immobiliensanierung setzt ein Zeichen dafür, dass die Politik erkennt, wie wichtig die Ankurbelung des Wohnungsbaus in Deutschland ist.
Wichtigste Fragen zum Thema
Der ursprüngliche Artikel wurde am 29. Oktober 2025 veröffentlicht und als letztes am 19. November 2025 aktualisiert.

