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Kfw-55 Förderung 2025 Neuauflage - Grafik

KfW-55-Förderung: Bundesregierung verlängert Antragsfrist bis Ende 2026

Celine Hausenstein
Aktualisiert am 8. Juli 2026
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Die Bundesregierung verlängert die befristete KfW-55-Förderung (EH55) innerhalb des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Juni 2026 mitteilte, können Förderanträge nun bis spätestens zum 31. Dezember 2026 bei der KfW eingereicht werden. Ursprünglich sollte die Förderung bereits zum 30. Juni 2026 enden.

KfW-55-Förderung beim Neubau: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung verlängert die befristete EH55-Förderung innerhalb des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau" bis zum 31. Dezember 2026.

  • Zunächst sollte die Förderstufe bereits am 30. Juni 2026 auslaufen.

  • Die Förderung gilt weiterhin nur für die bereits definierten EH55-Projekte – neue Fördervoraussetzungen gibt es nicht.

  • Die Fristverlängerung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

  • Effektivzins ab 1,00 % je nach Laufzeit (Stand Juli 2026)

Warum wird die Frist für den KfW-55-Kredit verlängert?

Die EH55-Förderstufe wurde erst im Dezember 2025 als befristete Ergänzung innerhalb des KFN-Programms eingeführt. Sie richtet sich an einen klar abgegrenzten Kreis von Bauvorhaben und sollte ursprünglich nur bis Ende Juni 2026 zur Verfügung stehen.

Nach Angaben des BMWSB wird der Förderzeitraum nun um weitere sechs Monate verlängert. Ziel ist es, Bauherrinnen und Bauherren sowie Investoren mehr Zeit zu geben, bereits geplante Wohnungsbauprojekte umzusetzen und Fördermittel zu beantragen.

Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte, die Verlängerung solle zusätzlich gerade trotz Preissteigerungen aufgrund des Irankriegs Planungssicherheit schaffen und den Wohnungsbau weiter unterstützen.

Zudem wurde die KfW-55-Förderung gut angenommen, da bis zum 15. Juni 2026 bereits knapp 34.000 Bauprojekte mit einem Kreditvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert wurden. Bis zum Jahresende enthält der entsprechende Fördertopf noch ca. 343 Millionen Euro, eine Aufstockung soll es aber nicht geben.

Hinweis:

Die Verlängerung bedeutet keine Neuauflage der früheren KfW-55-Förderung. Sie betrifft ausschließlich die bereits bestehende, befristete EH55-Förderstufe innerhalb des Programms Klimafreundlicher Neubau". Weder die technischen Anforderungen noch der Kreis der Förderberechtigten werden erweitert.

Was ändert sich konkret?

Inhaltlich bleibt das Förderprogramm unverändert. Erweitert wird ausschließlich der Zeitraum, in dem Förderanträge gestellt werden können.

Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung spätestens am 31. Dezember 2026 endet. Sie kann jedoch bereits vorher auslaufen, falls die bereitgestellten Bundesmittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer die Voraussetzungen der EH55-Förderstufe erfüllt, sollte seinen Antrag daher möglichst frühzeitig über einen Finanzierungspartner bei der KfW einreichen.

Welche Voraussetzungen müssen für die aktuelle KfW-55-Förderung erfüllt werden?

Die seit Dezember 2025 befristet wieder eingeführte Förderung für Effizienzhaus 55 (EH 55) richtet sich ausschließlich an bereits genehmigte Neubauvorhaben. Voraussetzung ist daher, dass für Ihr Bauprojekt bereits eine Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben – die zuständige Bau­behörde in Kenntnis gesetzt wurde und bei der Antrag­stellung mit dem Bau angefangen werden darf.

Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Außerdem dürfen Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge sowie der Baubeginn grundsätzlich erst nach Zusage erfolgt sein (Ausnahme: aufschiebende Bedingung), in jedem Fall aber erst ab dem 16.12.2025 .

Technisch muss das Gebäude den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen. Das bedeutet unter anderem, dass der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens 55 % des Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt und auch die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle eingehalten werden.

Darüber hinaus muss die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbaren Energien basieren. Fossile Heizsysteme wie Öl- oder Gasheizungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Außerdem erfordert die KfW-55-Förderung die Einbindung einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin. Diese begleitet das Vorhaben und erstellt die für die KfW notwendigen Nachweise.

Voraussetzungen für die aktuelle KfW-55-Förderung beim Neubau zusammengefasst
  • Baugenehmigung liegt bereits vor

  • Förderantrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt

  • Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge wurden frühestens ab dem 16.12.2025 abgeschlossen

  • Baubeginn erfolgt frühestens ab Zusage

  • Das Gebäude erfüllt den Effizienzhaus-55-Standard

  • Wärmeversorgung erfolgt ausschließlich mit erneuerbaren Energien

  • Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben und bestätigt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen

Wer kann die KfW-55-Förderung beantragen?

Die aktuelle Förderung für Effizienzhaus 55 (EH 55) kann von verschiedenen Antragstellern genutzt werden. Dazu gehören insbesondere Privatpersonen, die ein Eigenheim errichten oder Wohnraum vermieten möchten, aber auch Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften und andere Investoren, sofern sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Auch Mehrfamilienhäuser können förderfähig sein. Allerdings steht nicht die Art des Antragstellers im Vordergrund, sondern dass das Bauvorhaben sämtliche Anforderungen des Förderprogramms erfüllt und die Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgt.

Beachten Sie: Da die EH-55-Förderung als befristetes Sonderprogramm aufgelegt wurde, werden Fördermittel nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Daher liegt es nahe, den Antrag frühzeitig und vollständig einzureichen.

Wie läuft der Antrag auf die Neubauförderung ab?

Die aktuelle EH-55-Förderung ist ein eigenständiges Förderprogramm für bereits genehmigte Neubauvorhaben. Voraussetzung ist, dass Ihr Bauprojekt die Förderbedingungen erfüllt und der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird.

  1. Zunächst beauftragen Sie eine akkreditierte Energieeffizienz-Expertin, welche die Einhaltung des Effizienzhaus-55-Standards bescheinigt und die nötige „Bestätigung zum Antrag“ erstellt.
  2. Anschließend beantragen Sie den Förderkredit über einen Finanzierungspartner, beispielsweise Ihre Hausbank.
  3. Nach der Förderzusage kann das Bauvorhaben begonnen werden. Auf Grundlage der Nachweise wird die Förderung entsprechend den Programmbedingungen ausgezahlt bzw. der Förderkredit zu den bewilligten Konditionen entsprechend dem Baufortschritt bzw. nach Abruf über die Hausbank bereitgestellt.
  4. Nach Fertigstellung quittiert der Energieeffizienz-Experte die ordnungsgemäße Umsetzung des Bauvorhabens mittels der sogenannten Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Was bedeutet das für Baufamilien?

Für Bauinteressierte, deren Neubau die Voraussetzungen der EH55-Förderstufe erfüllt, schafft die Verlängerung der KfW-55-Förderung zusätzlichen zeitlichen Spielraum. Statt bis Ende Juni können Förderanträge nun bis Ende 2026 eingereicht werden.

Es empfiehlt sich jedoch, die Frist nicht auszureizen. Da die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht, kann das Programm bereits vor dem Jahresende geschlossen werden. Wer eine Finanzierung plant, sollte deshalb frühzeitig mit seiner Bank oder seinem Finanzierungspartner sprechen und die Antragsunterlagen vollständig vorbereiten.

KfW-55-Kredit: Häufige Fragen

Der ursprüngliche Artikel wurde am 29. Oktober 2025 veröffentlicht und zuletzt am 8. Juli 2026 aktualisiert.

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