
Solarpflicht: Was bedeutet das Gesetz?

Erneuerbare Energien nehmen immer mehr Raum in unserem Alltagsleben ein. Und das aus gutem Grund, sollen sie doch unsere Umwelt vor einer Klimakatastrophe bewahren. Um den Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie anzukurbeln, wurde in Deutschland die Solarpflicht entwickelt. Als eines der ersten Bundesländer hat Baden-Württemberg bereits im Jahr 2022 eine Solarpflicht für alle Neubauten eingeführt. Viele weitere Bundesländer folgten. Doch wo gilt nun die Solarpflicht genau und in welchem Umfang?
Hier erfahren Sie, was die Solaranlagen-Pflicht für Sie und Ihr Hausprojekt bedeutet. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, die Vorgaben der Solarpflicht einzuhalten.
Wozu gibt es die Solaranlagen-Pflicht und was bedeutet das für mich?
Am 17. Juli 2021 hat das Abgeordnetenhaus in Berlin das Gesetz der Solarpflicht beschlossen und seit Januar 2023 ist es wirksam. Das Solarpotenzial auf Berlins Dächern soll genutzt werden, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und, aufgrund des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, neue Perspektiven für Innovation und Wachstum zu schaffen. Das Ziel ist es, bis 2045 zum Erreichen der Klimaneutralität beizutragen und mit nachhaltiger erneuerbarer Energie die lokale Wirtschaft anzukurbeln.
Für Sie als Bauinteressent:in heißt das: Sehen Sie eine Solaranlage fest für Ihr Projekt vor!
Wie groß muss eine entsprechende Solaranlage sein?
Das SolarG Bln besagt, dass alle öffentlichen und nichtöffentlichen Gebäude mit einer Größe von über 50 Quadratmetern von der Solarpflicht betroffen sind. Bei der Berechnung der Dachfläche ist bei Neubauten die Bruttodachfläche relevant. Dafür wird das Produkt von Breite und Länge inklusive Dachüberstand zusammengerechnet und Fenster oder Ähnliches nicht abgezogen.
Für Photovoltaikanlagen gilt, dass mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes abgedeckt werden muss. Das bedeutet, dass für 30 % der Dachfläche eine Solaranlagen-Pflicht besteht.
Alternativen zur Photovoltaikanlage: Solarthermie
Sollten Sie keine Photovoltaikanlage wünschen, hat das Gesetz ebenfalls eine Alternative festgelegt, die zur Erfüllung der Solarpflicht akzeptiert wird. Eigentümer:innen können statt einer Photovoltaikanlage eine Solarthermieanlage wählen. Ob diese auf Dächern oder an Fassaden angebracht werden soll, ist in Einzelfällen zu klären. In manchen Fällen kann es sogar interessant sein, eine Kombination aus beiden Anlagen in Erwägung zu ziehen.
In welchen Bundesländern gilt die Solarpflicht?
| Bundesland | Solarpflicht? | Wofür? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Seit 2022 | Alle Neubauten und Dachsanierungen | |
| Bayern | Seit 2025 - aber nur Soll-Vorschrift | Neue Wohngebäude und Dachhauterneuerungen von bestehenden Wohngebäuden | Seit 2023 für Nicht-Wohngebäude |
| Berlin | Seit 2023 | Alle Neubauten und Dachumbauten von bestehenden Wohngebäuden | |
| Brandenburg | keine | - | Seit 2024 muss auf gewerblichen Neubauten PV-Anlage oder Solarthermie installiert werden |
| Bremen | Seit 2025 | Alle Neubauten | Seit 2024: Sanierung von Dächern, wenn min. 80 % der Dachfläche grundlegend saniert wurde + Dachfläche >25 m² |
| Hamburg | Seit 2023 | Alle Neubauten | Seit 2024 auch für Bestandsgebäude mit komplett neuer Dacheindeckung |
| Hessen | keine | - | Nur für landeseigene Gebäude |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | - | |
| Niedersachsen | Seit 2025 | Neue Wohngebäude und Dachsanierungen | |
| Nordrhein-Westfalen | Seit 2025 | Neue Wohngebäude | Ab 2026 auch für Dachsanierungen |
| Rheinland-Pfalz | Seit 2024 - aber nur “PV-ready”-Pflicht | Neue Wohngebäude und Dachsanierungen | Seit 2023 für Nicht-Wohngebäude |
| Saarland | keine | - | |
| Sachsen | keine | - | |
| Sachsen-Anhalt | keine | - | |
| Schleswig-Holstein | Seit 2025 | Neue Wohngebäude | Seit 2023 für Nicht-Wohngebäude |
| Thüringen | keine | - |
Die Tabelle zeigt alle Bundesländer mit Angaben zur Solarpflicht bei Wohn- und Nichtwohngebäuden. In der Regel gilt die Solarpflicht nur bei Dächern mit mindestens 50 Quadratmetern Fläche.
Sonderfall Schleswig-Holstein:
Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein wurde im März 2025 eingeführt. Konkret bedeutet dies: alle neugebauten Wohnhäuser, die nach dem 29. März 2025 genehmigt wurden, müssen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Bis Ende März 2026 gilt allerdings eine Übergangsfrist. Hierbei tritt die Solarpflicht außer Kraft, wenn Bauantrag oder Bauanzeige im Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung eingereicht oder aber der Hausbau innerhalb dieses Zeitraums bereits begonnen wurde.
Wer ist von der Solarpflicht befreit?
Es gelten folgende Ausnahmen der Solaranlagen-Pflicht bei Dachsanierung & Neubau:
- Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter
- Häuser mit ungeeigneten Dächern
- Bruttodachfläche ist aus zwingenden Gründen ausschließlich nach Norden ausgerichtet
- Installation nicht möglich/vertretbar aufgrund von Denkmalschutz oder technischen Schwierigkeiten
Immer mehr Bundesländer verhandeln über die Solardachpflicht, sodass in Zukunft Hauseigentümer:innen und Bauherr:innen in ganz Deutschland bei Neubau oder Dachsanierung eine Photovoltaikanlage für ihr Haus einsetzen. So gehen Sie einen wesentlichen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, und können fortlaufend Heiz- und Stromkosten sparen.




