Hausbau finanziell absichern

Die Baufinanzierung richtig absichern

Von Clara Flemming Am 10. Oktober 2019
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Nahezu jede Baufinanzierung ist mit langfristigen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Nicht selten erstrecken sich Zahlungen über Jahrzehnte. Das ist kein Problem, solange die Rahmenbedingungen der ursprünglichen Kalkulation weiter gelten. Doch manchmal kommt es im Leben anders als man denkt. Ungünstige Lebensereignisse stellen die Tragfähigkeit einer Baufinanzierung schnell in Frage. Oft bleibt dann nur der Verkauf der Immobilie, wenn keine finanzielle Absicherung existiert.

Was sind die größten Risiken und welche Absicherung ist möglich? Wir geben Ihnen Antwort.

Was sind die größten Risiken für eine Finanzierung?

Eine Baufinanzierung droht immer ins Rutschen zu geraten, wenn das Einkommen wegbricht, aus dem die Raten bedient werden. Risiken der Baufinanzierung sind im Wesentlichen finanzielle Existenzrisiken. Folgende Ursachen lassen sich unterscheiden:

  1. Arbeitslosigkeit: bedeutet stets eine große finanzielle Unsicherheit. Dramatisch wird es, wenn der Zustand länger dauert und keine neue Beschäftigung gefunden wird.
  2. Krankheit und Berufsunfähigkeit: bei längerer Krankheit sichert zunächst das Krankengeld die finanzielle Existenz. Bei Berufsunfähigkeit ist der gesetzliche Schutz dagegen völlig unzureichend.
  3. Tod: stirbt der Haupteinkommensbezieher vorzeitig, fällt dessen Einkommen weg. Was an Einkünften bleibt, reicht meist nicht für die Kreditbedienung.
  4. Trennung/Scheidung: sind mit die häufigsten Gründe für geplatzte Baufinanzierungen. Vermögensauseinandersetzung und Unterhaltspflichten erzwingen in vielen Fällen die Aufgabe der Immobilie.

Restschuldversicherung - Die Klassische Absicherung

Die Restschuldversicherung ist eine klassische Form der Absicherung von Baufinanzierungen. Es handelt sich um eine auf den Kredit bezogene Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme sich automatisch der jeweiligen Restschuld anpasst. Ein weiterer Unterschied zur Risikolebensversicherung: die Restschuldversicherung deckt außer dem Todesfallrisiko noch weitere Risiken ab. Dazu gehören:

  • unverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • längere Krankheit

Das hängt allerdings vom jeweiligen Tarif ab. Die Restschuldversicherung kann einen guten Schutz gegen viele Risiken bieten, gilt aber als recht teuer. Auch wird die fehlende Wahlfreiheit kritisiert. Meist sind Sie an den Anbieter gebunden, mit dem die Bank kooperiert. Die Versicherung kommt in Betracht, wenn keine adäquate anderweitige Absicherung existiert.

Risikolebensversicherung - Schutz für die Familie

Die Risikolebensversicherung sichert Ihr Todesfallrisiko finanziell ab. Bei Tod des Versicherungsnehmers erhalten begünstigte Hinterbliebene die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung wird bei der Risikolebensversicherung kein Kapital angespart. Dadurch sind die Beiträge deutlich niedriger. Im Gegenzug findet auch keine Kapitalauszahlung statt, wenn der Vertrag endet. Eine Versicherung über 500.000 Euro ist schon für wenige Dutzend Euro Monatsbeitrag zu haben.

Die Risikolebensversicherung ist immer ein guter Rat, wenn Sie noch eine Familie haben. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen eine finanzielle Basis, die nicht nur die Kreditbedienung ermöglicht, sondern auch erst einmal die gewohnte Lebensführung finanziell sicherstellt. Im Unterschied zur Restschuldversicherung ist die Risikolebensversicherung nicht an einen Kredit gebunden. Es besteht freie Wahl des Anbieters und bei der Verwendung.

Wonach richtet sich der Beitrag?

Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger fällt auch der monatliche Beitrag aus. Zudem beeinflusst die Laufzeit der Versicherung den monatlich zu zahlenden Betrag. Die Versicherungsdauer können Sie nach der Laufzeit Ihres Darlehens festlegen oder mindestens so lange, bis Sie 75 Prozent des Darlehens getilgt haben.

Berufsunfähigkeitsschutz - Macht generell Sinn

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Risikolebensversicherung wohl die wichtigste Form der finanziellen Existenzsicherung. Sie empfiehlt sich nicht nur zur Absicherung von Baufinanzierungen, sondern ist auch generell sinnvoll. Denn die Absicherung von Berufsunfähigkeit durch das Sozialversicherungssystem ist dürftig. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente reicht nicht für den gewohnten Lebensstandard, erst recht nicht für eine Baufinanzierung. Das Berufsunfähigkeitsrisiko wird allgemein unterschätzt. Tatsächlich kommt - zeitweise oder dauerhafte - Berufsunfähigkeit recht häufig vor, vielfach durch psychische Erkrankungen.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexes Produkt, bei dem Sie besonders auf die Versicherungsbedingungen schauen sollten. Die früher häufige Klausel abstrakte Verweisung wird zwar meist nicht mehr verwendet. Dennoch gibt es viele Fallstricke. Es muss sichergestellt sein, dass die Versicherung im Ernstfall auch zahlt und dass dies ausreicht, um finanzielle Verpflichtungen und die Kosten Ihrer Lebensführung abzudecken.

Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht billig, doch das sollte Ihnen Ihre finanzielle Sicherheit wert sein.

Private Unfallversicherung und private Arbeitslosigkeitsversicherung - nur in Einzelfällen angebracht

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt Ihnen bei unfallbedingter Invalidität eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei arbeitsbedingten Unfällen greift, leistet die private Unfallversicherung auch bei Unfällen zu Hause und in der Freizeit.

Wenn Sie einen guten Berufsunfähigkeitsschutz haben, benötigen Sie nicht unbedingt zusätzlich einen privaten Unfallschutz - es sei denn, Sie gehen in Ihrer Freizeit besonders riskanten Aktivitäten nach. Das wirkt sich dann auch auf die Prämien aus.

Arbeitslosigkeitsversicherung

Die private Arbeitslosigkeitsversicherung ist nicht mit der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu verwechseln. Die Versicherung wird oft als erweiterter Schutz bei einer Restschuldversicherung angeboten, ist aber auch als eigenständige Versicherung möglich.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit zahlt sie ein zusätzliches Arbeitslosengeld. Allerdings versuchen die Anbieter häufig, ihre Leistungspflicht zu begrenzen - durch überschaubare Leistungsdauern, Ausschluss bestimmter Berufsgruppen und lange Wartezeiten. Die Beiträge sind vergleichsweise hoch. Die Versicherung ist Abwägungsfrage und von der Einschätzung des persönlichen Arbeitsplatzrisikos abhängig.

Welche Absicherung gibt es bei Trennung/Scheidung?

Um es gleich vorwegzunehmen: einen versicherungstechnischen Schutz gegen finanzielle Trennungs- und Scheidungsfolgen gibt es nicht. Jede gescheiterte Ehe bedeutet ein finanzielles Risiko und ist für beide Partner oft ein finanzielles Verlustgeschäft - von der emotionalen Seite ganz abgesehen.

In der Regel besteht zuvor eine eheliche Zugewinngemeinschaft. Das während der Ehe erworbene Vermögen wird dann aufgeteilt. Man nennt das Zugewinnausgleich. Dabei werden auch gemeinsame Schulden berücksichtigt. Wessen Name im Grundbuch oder unter Kreditverträgen steht, ist dabei sekundär.

In sehr vielen Fällen müssen Immobilieneigentum und bestehende Finanzierungen im Rahmen des Trennungs-/Scheidungsverfahrens neu geregelt werden. Häufig bleibt nur der Verkauf der Immobilie, um Kredite ablösen zu können.

Mehr Vorsorge ist mit einem Ehevertrag möglich. Hier kann bereits zu Beginn der Ehe geregelt werden, was im Falle des Falles für eine Immobilie und zugehörige Finanzierungen gelten soll. Dabei lässt sich auch Abweichendes von der Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Ob das dem gegenseitigen Vertrauen zuträglich ist, ist eine andere Frage.

Absicherung bei unverheirateten Paaren?

Unverheiratete Paare mit einer gemeinsamen Immobilie sind rechtlich anders gestellt als Eheleute. Hier kommt es bei Trennung oder Tod sehr viel mehr darauf an, wer im juristischen Sinne Eigentümer oder Kreditnehmer ist. Je nach Konstellation kann dies für den betroffenen Partner sehr ungünstige Folgen haben. Erbrechtlich wird der überlebende Partner wie ein Fremder behandelt. Ein Zugewinngewinnausgleich wie bei Ehescheidungen gibt es nicht.

Mit einem Partnerschaftsvertrag lassen sich manche Benachteiligungen vermeiden, allerdings nicht alle.

Fazit

Unser Überblick zeigt: es gibt viele Anlässe und Möglichkeiten, eine Baufinanzierung abzusichern. Das hat seinen Preis, aber finanzielle Sicherheit ist auch wertvoll. Das gilt insbesondere, wenn Sie die Immobilie auch für Ihren Partner und für gemeinsame Kinder erhalten wollen. Schließen Sie Versicherungen individuell an Ihre Ausgangslage ab, aber beachten Sie, ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Ein Restrisiko bleibt stets erhalten.

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