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Gartenhaus mit Abstand zum Nachbarn

Gartenhaus: Abstand zum Nachbarn ermitteln und einhalten

Celine Hausenstein
Aktualisiert am 24. November 2025
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Ein Gartenhaus ist eine praktische Lösung, egal ob Sie mit Freunden grillen oder einen Schuppen für Ihre Geräte bauen möchten. Der Gesetzgeber sieht einige Richtlinien vor, die Sie bei Gartenhäusern unabhängig von ihrer Nutzung beachten müssen. Der Abstand zum Nachbarn ist hierbei essentiell, da es Vorschriften gibt, die Sie bei der Bebauung einhalten müssen.

Hier erklären wir Ihnen die baurechtlichen Vorgaben und zeigen Ihnen, wie groß beim Gartenhaus der Abstand zum Nachbarn sein muss und worauf Sie sonst noch achten sollten.

Welche Vorgaben muss ein Gartenhaus einhalten?

Sie haben die Möglichkeit, ein Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze zu errichten, wenn Sie einige Bedingungen der bundesweit gültigen Musterbauordnung einhalten.

Ihr Gartenhaus braucht keinen gesetzlich vorgegebenen Abstand, wenn:

  • Die Gebäudelänge höchstens 9 Meter beträgt
  • Die Wand Ihres Gartenhauses maximal 3 Meter hoch ist
  • Es nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und keine Aufenthaltsräume beinhaltet
  • Keine Feuerstätten eingebau sind

Wollen Sie also ohne Abstand zur Grundstücksgrenze bauen, ist es besonders wichtig, dass Sie sich die Vorgaben zur Nutzung ansehen. Sie sollten zum Beispiel ausschließen können, dass es im Sinne des Gesetzes definierte Aufenthaltsräume in Ihrem Gartenhaus gibt. Die mögliche Beheizung stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar. Schon ein Heizpilz oder eine mobile Gasheizung können dazu führen, dass die Genehmigungsfreiheit aufgehoben wird und dass Sie beim Bau Ihres Gartenhauses auf Grundstücksgrenzen und somit auf Ihren Nachbarn achten müssen.

Gartenhaus mit Aufenthaltsräumen benötigen Abstand zum Nachbarn

Soll es ein größeres und als Aufenthaltsraum genutztes Gartenhaus werden, ist dazu ein gewisser Abstand zur Grundstücksgrenze und auch ein Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde nötig. Dies gilt sowohl für selbst gebaute, als auch für gekaufte Gartenhäuser, die Sie im Baumarkt oder im Internet erwerben können. Der Mindestabstand zum Nachbarn beträgt in der Regel drei Meter, wobei es Unterschiede auf Bundeslandebene gibt.

Fragen Sie Ihren Nachbarn

Auch wenn Ihre Nachbarn nicht zwangsläufig zustimmen müssen, sollten Sie sich die gültigen Regeln in Ihrem Bundesland ansehen und den Bau nicht einfach so vornehmen. Selbst wenn Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite fühlen und damit es später nicht zu Diskussionen über das Gartenhaus und den Abstand zum Nachbarn kommt, ist es hilfreich, Ihr Projekt mit dem Nachbarn abzusprechen und sich sein Einverständnis zu holen.

Darf ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze stehen?

Grundsätzlich darf ein Gartenhaus ohne einen großen Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Wie weit Ihr Gartenhaus im Abstand zum Nachbarn entfernt sein muss, hängt von seiner Nutzung und seiner Größe ab. Wollen Sie ein bewohnbares Gartenhaus mit Feuerstätte und mindestens einem Aufenthaltsraum bauen, gelten andere Gesetze als für den Bau eines einfachen Geräteschuppens. Wie Sie also sehen, spielt die Nutzung des Gartenhauses die entscheidende Rolle dabei, wo und wie nah es an der Grundstücksgrenze gebaut werden darf.

  1. Möchten Sie lediglich Werkzeuge abstellen und das Gartenhaus als Abstellraum nutzen, brauchen Sie sich keine Genehmigung einholen.
  2. Wollen Sie Ihr Gartenhaus als Werkstatt oder als Aufenthaltsraum für Grillpartys im Winter nutzen, ist die direkte Bebauung der Grundstücksgrenze nicht zulässig und Sie benötigen eine Baugenehmigung.

Welchen Abstand Sie einhalten müssen, hängt darüber hinaus vom Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Auf die einzelnen Verordnungen gehen wir im folgenden Absatz näher ein. Bedenken Sie hierbei auch immer die Giebel- und Dachflächen. Denn wenn diese Schatten auf das Nachbargrundstück werfen, hat Ihr Nachbar mit gutem Grund das Recht, sich bei der Gemeinde oder beim Landesbauamt zu beschweren.

Darf ein Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze stehen?

Bei Geräteschuppen und Lagerräumen in den oben genannten Höchstmaßen, kann eine Bebauung auf der Grundstücksgrenze erfolgen. Bei allen anderen Größen und Nutzung über Lagerzwecke hinaus darf ein Gartenhaus nicht direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Haben Sie den Plan einer direkten Grenzbebauung, sollten Sie neben der Einholung der nötigen Genehmigungen immer auch mit Ihrem Nachbar sprechen. Denn dieser kann bei unrechtmäßiger Nutzung verlangen, dass Sie das Gartenhaus rückbauen und sich an die Vorgaben der Kommune und an seine Ansprüche in Bezug auf die Grundstücksgrenze halten.

Unser Tipp:

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Gartenhausbaus noch nicht zu 100 Prozent wissen, wie Sie Ihr Gartenhaus künftig nutzen wollen – ob als Aufenthaltsort oder nur als Lager – sollten Sie nicht direkt an der Grundstücksgrenze bauen. Mit einem Abstand von mindestens drei Metern sind Sie auf der sicheren Seite und Ihnen stehen alle Nutzungsmöglichkeiten offen.

Wie groß muss beim Gartenhaus der Abstand zur Grundstücksgrenze sein?

Wie groß der Abstand wirklich sein muss, hängt vom Bebauungsplan des jeweiligen Bundeslandes ab. Damit Ihr Gartenhaus den Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn einhält, sollten Sie in die aktuelle Gemeinde- und Landesbauverordnung schauen. Hier einige Beispiele:

  • In Baden-Württemberg müssen Sie bereits beim Bau eines Gewächshauses 1 Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Wenn Sie ein normales Gartenhaus bauen, darf es in diesem Fall nicht mehr als 25 Quadratmeter Wandfläche aufweisen. Der Abstand zum Nachbarn beträgt dann 2 Meter.
  • In Berlin und Bremen darf die Dachneigung nicht mehr als 45 Quadratmeter betragen, um das Gartenhaus im Abstand von 3 Meter zur Grundstücksgrenze errichten zu können.
  • In Thüringen wird bei einer Dachneigung von höchstens 45 Quadratmeter die Gebäudehöhe nicht berücksichtigt, sofern der Nachbar durch Ihr Gartenhaus keinen nennenswerten Schatten auf seinem Grundstück hat.

Es gibt somit keine konkrete Information, wie weit Ihr Gartenhaus vom Nachbargrundstück entfernt sein muss, um als solches ohne Baugenehmigung durchzugehen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Errichtung bei Ihrer Gemeinde zu informieren und so dem Problem vorzubeugen, dass Sie den Bau gegebenenfalls rückgängig machen und ihn versetzen müssen.

Es gibt eine Grundformel für die Berechnung des Abstands, die durch weitere Faktoren, wie dem des Daches ergänzt wird:

  • Gebäudehöhe (H) x Faktor (F - zwischen 0,25 und 1,0) = Abstand

Doch auch wenn Sie rechnerisch sicher sind, empfiehlt es sich, eine Erkundigung bei der Gemeinde einzuholen. Je weiter Ihr Gartenhaus vom Nachbargrundstück entfernt ist, umso sicherer können Sie sich sein, dass vermeidbarer Ärger ausbleibt. Da die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, ist eine pauschale Angabe des Mindestabstands von Gartenhäusern zum Nachbargrundstück nicht möglich.

Fazit: Ärger vermeiden, Abstand zum Nachbarn beim Gartenhausbau einhalten

Damit der Bau Ihres Gartenhauses beim Nachbarn nicht für Unmut und bei Ihnen für Ärger sorgt, beachten Sie die folgenden Punkte.

  1. Halten Sie einen Meter Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ein, unabhängig davon, wie Sie das Gartenhaus nutzen. Bei Nutzung zu Aufenthaltszwecken, halten Sie bestenfalls drei Meter Abstand zum Nachbarn ein.
  2. Achten Sie darauf, dass Ihr Gartenhaus keinen vermeidbaren Schatten aufs Nachbargrundstück wirft.
  3. Informieren Sie sich grundsätzlich bei Ihrer Gemeinde, welche Regeln in Ihrem Bundesland herrschen.
  4. Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn. Eine Absprache wird verhindern, dass Sie rückbauen und Mehrkosten in Kauf nehmen müssen.
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