
Neues Heizungsgesetz 2026: Was die GEG-Reform für Ihren Hausbau bedeutet

Heizungswahl im Neubau, energetischer Standard und Förderung – wie Sie die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz richtig einordnen und Ihre Entscheidung zukunftssicher treffen, erfahren Sie hier.
Wer ein Haus bauen möchte, wünscht sich vor allem eines: Planungssicherheit. Das gilt besonders für die Heizungswahl, die Energiekosten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Nach monatelangen Verhandlungen hat die schwarz-rote Koalition am 24. Februar 2026 Eckpunkte für eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt – das bisherige „Heizungsgesetz“ soll künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) firmieren.
Für private Bauinteressierte sind diese Eckpunkte relevant, weil sie die Spielregeln bei der Heizung im Neubau und beim energetischen Standard verändern könnten. Gleichzeitig ist wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen Eckpunktestand – der eigentliche Gesetzentwurf soll bis Ostern 2026 folgen, das parlamentarische Verfahren steht noch bevor. Verbindlich wird erst der finale Gesetzestext. Was bisher bekannt ist und was das konkret für Ihre Bauentscheidung bedeuten kann, ordnen wir in diesem Artikel sachlich ein.
Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Wichtigste in Kürze
Die Koalition hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen – der verbindliche Gesetzentwurf folgt voraussichtlich bis Ostern 2026.
Die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen soll entfallen – stattdessen ist eine schrittweise steigende Grüngas- und Grünheizöl-Quote geplant („Bio-Treppe“ ab 2029).
Fossile Heizungen (Gas, Öl) bleiben im Neubau grundsätzlich möglich – aber steigende CO₂-Preise und Brennstoffauflagen machen sie langfristig teurer.
Die Förderung klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen bleibt laut Eckpunktepapier mindestens bis 2029 bestehen (aktuell bis zu 70 % Zuschuss).
Wärmepumpe und ein guter energetischer Standard beim Neubau bleiben für viele Bauprojekte langfristig die wirtschaftlich und regulatorisch robustere Entscheidung.
Entscheidend ist nicht allein der Anschaffungspreis: Baufamilien sollten Betriebskosten, Förderung, CO₂-Preisentwicklung und Wiederverkaufswert in die Gesamtkalkulation einbeziehen.
Was wurde politisch vereinbart? Der Eckpunkte-Stand
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich nach langen Verhandlungen auf zentrale Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Wegfall der 65-Prozent-Regel: Die bisher geltende Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll abgeschafft werden. Die entsprechenden Paragrafen (71 bis 71p sowie 72 GEG) sollen gestrichen werden.
Freie Heizungswahl: Eigentümerinnen und Eigentümer sollen künftig wieder alle Heizungsarten einbauen dürfen – auch reine Gas- oder Ölheizungen. Die Koalition spricht von mehr Technologieoffenheit und Eigenverantwortung.
Grüngasquote und „Bio-Treppe“: Statt die Pflicht beim Hausbesitzer anzusetzen, sollen Energielieferanten ab 2028 eine Grüngas- bzw. Grünheizöl-Quote erfüllen. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen zu mindestens zehn Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen (z. B. Biomethan, synthetisches Gas, verschiedene Wasserstoffarten) betrieben werden. Dieser Anteil soll in drei Schritten bis 2040 steigen – die genauen Stufen sind noch nicht festgelegt.
Förderung bleibt erhalten: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll laut Eckpunktepapier bis mindestens 2029 fortgeführt werden. Wer auf klimafreundliche Heizsysteme wie eine Wärmepumpe setzt, kann weiterhin Zuschüsse beantragen.
Zeitplan: Bis Ostern 2026 soll ein ausformulierter Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Alle hier beschriebenen Punkte basieren auf den am 24. Februar 2026 veröffentlichten Eckpunkten der Koalitionsfraktionen. Der endgültige Gesetzestext kann im parlamentarischen Verfahren noch verändert werden. Rechtsverbindliche Vorgaben ergeben sich erst mit der Verabschiedung des Gesetzes.
Was bedeutet die Reform für Bauinteressierte?
Die angekündigte Technologieoffenheit kann zunächst psychologisch entlastend wirken: Wer ein Haus plant, muss sich nicht mehr zwingend auf eine bestimmte Heizungstechnologie festlegen. Das kann gerade in der frühen Planungsphase Druck nehmen.
Allerdings bedeutet mehr Wahlfreiheit nicht automatisch, dass jede Option gleich wirtschaftlich oder zukunftssicher ist. Die entscheidende Frage für Bauleute lautet nicht „Was ist erlaubt?“, sondern „Was rechnet sich über die gesamte Nutzungsdauer meines Hauses?“ Denn die Rahmenbedingungen sprechen weiterhin eine deutliche Sprache:
Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt kontinuierlich. Ab 2027 greift der europäische Emissionshandel für den Gebäudesektor, der den Preis marktbasiert deutlich erhöhen könnte – Expertinnen und Experten rechnen mit 80 bis 300 Euro pro Tonne CO₂ (Quelle: Quarks WDR Wissenschaftsredaktion, 07.02.2025). Das verteuert den Betrieb fossiler Heizungen spürbar und dauerhaft.
Hinzu kommt die geplante Grüngasquote: Auch wer eine Gasheizung einbaut, wird ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher – und in der Regel teurerer – Brennstoffe beziehen müssen. Branchenverbände und Wirtschaftsinstitute weisen darauf hin, dass Biogas und grüner Wasserstoff auf absehbare Zeit knapp und kostenintensiv bleiben. So sieht das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) Wasserstoff und synthetisches Methan als zu knapp und teuer für den breiten Einsatz im Heizungskeller. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezweifelt, dass grüne Gase ohne Mehrkosten in ausreichender Menge bereitgestellt werden können (Quelle: WirtschaftsWoche/dpa, 25.02.2026).
Heizungswahl im Neubau richtig einordnen: Mehr als nur der Anschaffungspreis
Bei der Heizung für den Neubau zählt nicht nur, was die Anlage in der Anschaffung kostet. Für eine fundierte Entscheidung sollten Bauleute verschiedene Faktoren berücksichtigen:
Anschaffungskosten vs. Betriebskosten: Eine Gasheizung ist in der Anschaffung häufig günstiger als eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung. Doch bei den laufenden Kosten dreht sich das Bild oft: Eine Wärmepumpe arbeitet hocheffizient und nutzt Umweltwärme, sodass der Energieverbrauch deutlich geringer ausfällt. Über eine typische Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren können niedrigere Betriebskosten den höheren Einstiegspreis mehr als ausgleichen.
Energiepreisentwicklung: Fossile Brennstoffe unterliegen steigenden CO₂-Abgaben und volatilen Weltmarktpreisen. Strom für Wärmepumpen lässt sich hingegen zunehmend über eigene Photovoltaikanlagen ergänzen – das reduziert die Abhängigkeit von externen Preisschwankungen. Reduzierte Netzentgelte für Wärmepumpen (§ 14a EnWG), der dauerhafte Wegfall der EEG-Umlage sowie der aktuelle Bundeszuschuss zu den Netzentgelten 2026 vergünstigen das Heizen mit einer Wärmepumpe zusätzlich.
Förderfähigkeit: Klimafreundliche Heizsysteme werden derzeit mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Diese Förderung ist laut den aktuellen Eckpunkten mindestens bis 2029 gesichert. Fossile Heizungen erhalten keine vergleichbare Förderung.
Regulatorische Sicherheit: Auch wenn die aktuellen Eckpunkte mehr Flexibilität versprechen: EU-Vorgaben wie die Ökodesign-Richtlinie und die Gebäuderichtlinie (EPBD) setzen weiterhin auf eine Verringerung fossiler Energieträger im Gebäudesektor. Wer heute fossil investiert, geht ein gewisses Risiko ein, dass künftige Regulierungen Nachrüstungen oder Umstellungen erfordern.
Wiederverkaufswert: Immobilien mit effizienter, klimafreundlicher Technik sind am Markt zunehmend gefragt. Ein guter Energieausweis und niedrige Heizkosten können den Wert einer Immobilie langfristig positiv beeinflussen.
Warum Wärmepumpen im Neubau oft die zukunftsfähige Wahl sind
Unabhängig von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung gibt es gute Gründe, warum die Wärmepumpe im Neubau besonders gut funktioniert – ohne dass sie pauschal für jedes Projekt die einzig richtige Lösung sein muss:
Neubauten verfügen in der Regel über eine gut gedämmte Gebäudehülle und oft Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung). Das sind ideale Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe, da sie bei niedrigen Vorlauftemperaturen besonders effizient arbeitet. Moderne Geräte erreichen Jahresarbeitszahlen von 3 bis über 5 – das bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugt werden.
Ein weiterer Vorteil: Die Wärmepumpe lässt sich hervorragend mit einer Photovoltaikanlage kombinieren. Wer den Strom für die Heizung teilweise selbst produziert, senkt die Betriebskosten zusätzlich und erhöht die energetische Unabhängigkeit. Auch die Kombination mit Solarthermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder Batteriespeichern ist möglich und wird im Neubau zunehmend zum Standard.

Hier im Bild: Hoch-energieeffizientes Musterhaus mit Wärmepumpe, Fußbodenheizung & Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (MEDLEY 3.0 300 B S215 von Fingerhaus)
Die Wärmepumpe war 2025 laut Branchendaten erstmals das meistverkaufte Heizsystem in Deutschland. Rund 299.000 Geräte wurden abgesetzt – ein Zuwachs von 55 % gegenüber dem Vorjahr (Quelle: BDH-Absatzstatistik 2025 / ZDFheute, 31.01.2026). Das zeigt, dass sich viele Bauleute und Eigentümer bereits heute bewusst für diese Technologie entscheiden.
Wichtig: Die Eignung einer Wärmepumpe hängt immer vom konkreten Projekt ab – Grundstücksgröße, Bodenbeschaffenheit, Gebäudekonzept und persönliche Anforderungen spielen eine Rolle. Eine fachkundige Planung gemeinsam mit Ihrem Baupartner ist unverzichtbar.
Warum sich ein höherer energetischer Standard beim Neubau lohnen kann
Neben der Heizungswahl verdient auch der energetische Standard des Gebäudes Aufmerksamkeit. Eine besser gedämmte Gebäudehülle, hochwertige Fenster und eine durchdachte Haustechnik kosten in der Errichtung zwar etwas mehr – rechnen sich aber häufig über die Lebensdauer des Gebäudes:
Niedrigere Verbrauchskosten: Ein Haus mit höherem Energiestandard benötigt weniger Energie zum Heizen und Kühlen. Das spart Monat für Monat Betriebskosten – unabhängig davon, ob Sie mit Strom, Gas oder einem anderen Energieträger heizen.
Planungssicherheit bei Energiekosten: Je geringer der Energiebedarf des Gebäudes, desto weniger sind Sie von künftigen Preissteigerungen bei Strom oder fossilen Brennstoffen betroffen.
Wohnkomfort: Gut gedämmte Häuser bieten ein gleichmäßigeres Raumklima, weniger Zugluft und ein angenehmeres Wohngefühl – im Winter wie im Sommer.
Werterhalt und Förderung: Besonders energieeffiziente Neubauten können u.a. über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ zinsvergünstigte Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Außerdem sind energieeffiziente Immobilien auf dem Wiederverkaufsmarkt zunehmend gefragt.
Ob und wie schnell sich die Mehrinvestition amortisiert, hängt vom konkreten Projekt, den gewählten Maßnahmen und den individuellen Rahmenbedingungen ab. Wir empfehlen eine seriöse Kosten-Nutzen-Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus mit einer Energie-Effizienz-Expertin.
Praxisnahe Orientierung: Welche Fragen Sie jetzt klären sollten
Unabhängig davon, wie der finale Gesetzestext aussehen wird – diese Punkte helfen Ihnen, Ihre Heizungsentscheidung im Neubau auf eine solide Grundlage zu stellen:
- Wie hoch ist der voraussichtliche Wärmebedarf meines geplanten Hauses? (Abhängig von Größe, Dämmstandard, Standort)
- Welches Grundstück habe ich – und welche Heizungsoptionen kommen infrage? (Erdwärme, Luft-Wärme, Fernwärme, Gasanschluss)
- Was kostet mich die gewählte Heizung nicht nur in der Anschaffung, sondern über 20–25 Jahre Betrieb? (Lebenszykluskosten)
- Welche Förderungen kann ich aktuell nutzen – und wie könnten sich diese verändern?
- Ist eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach sinnvoll und kombinierbar?
- Welchen energetischen Standard möchte ich erreichen – und welche Mehrkosten stehen welchen Einsparungen gegenüber?
- Wie gut bin ich gegen zukünftige gesetzliche Änderungen, steigende CO₂-Preise und Energiepreisschwankungen abgesichert?
- Habe ich eine unabhängige Energieberatung eingeholt?
Lassen Sie sich nicht allein von Anschaffungspreisen leiten. Eine unabhängige Energieberatung kann helfen, die wirtschaftlichste Lösung für Ihr konkretes Projekt zu finden – und wird häufig sogar gefördert.
Was noch offen ist – und warum das Ihrer Planung nicht im Weg stehen muss
Ordnet man den aktuellen Stand realistisch ein, wird klar: Die vorgestellten Eckpunkte sind ein politisches Signal, aber noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf muss erst erarbeitet, im Kabinett beschlossen und vom Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen des GEG weiter.
Offene Fragen betreffen unter anderem die genauen Stufen der Grüngasquote, mögliche Änderungen bei den Förderkonditionen und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht. Auch die Frage, wie der Mieterschutz konkret ausgestaltet wird, ist noch ungeklärt.
Für Bauinteressierte bedeutet das: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Die Grundlogik bleibt bestehen – wer heute auf Energieeffizienz und klimafreundliche Technik setzt, trifft in den allermeisten Fällen eine Entscheidung, die sich unabhängig von der späteren gesetzlichen Ausgestaltung auszahlt. Konkrete Einzelfallberatung durch Fachleute bleibt dabei unersetzlich.
Fazit: Zukunftssicher bauen trotz politischer Bewegung
Die geplante GEG-Reform bringt mehr Flexibilität bei der Heizungswahl – das kann für Bauleute zunächst entlastend wirken. Doch die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ändern sich dadurch nicht grundlegend: Steigende CO₂-Preise, die Grüngasquote und EU-Vorgaben machen fossile Heizsysteme langfristig teurer und unsicherer.
Wer beim Hausbau auf eine Wärmepumpe in Kombination mit einer gut gedämmten Gebäudehülle setzt, trifft in vielen Fällen eine Entscheidung, die sich durch niedrigere Betriebskosten, attraktive Förderung und hohe Regulierungssicherheit auszeichnet. Das gilt besonders im Neubau, wo die technischen Voraussetzungen optimal sind.
Unser Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Hauskonzepte und Heizsysteme, nutzen Sie die verfügbaren Beratungsangebote und treffen Sie Ihre Entscheidung auf Basis der Gesamtkosten über die Lebensdauer Ihres Hauses. So bauen Sie zukunftssicher – egal, wie der Gesetzestext am Ende genau aussieht.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder energietechnische Beratung im Einzelfall dar. Die beschriebenen Eckpunkte können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Stand der Informationen: 26. Februar 2026.




























